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Pendlerpauschale, Kindergeld & Sparerfreibetrag

Steueränderungsgesetz 2007 beschlossen

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Der Deutsche Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2007 beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat gibt es mit dem Gesetz zum 1. Januar 2007 Steueränderungen in den Bereichen Pendlerpauschale, Kindergeld, Sparerfreibetrag, Besteuerung von Reichen und Werbungskosten. Die Anspruchsdauer auf das Kindergeld und die Kinderfreibeträge wird vom noch nicht vollendeten 27. Lebensjahr auf das noch nicht vollendete 25. Lebensjahr abgesenkt. Die bisherige Entfernungspauschale wird abgeschafft. Die Pendlerpauschale für Wege zur Arbeit wird auf Fernpendler ab dem 21. Kilometer beschränkt. Der Sparerfreibetrag wird für Ledige von 1.370 Euro auf 750 Euro und für Verheiratete von 2.740 Euro auf 1.500 Euro gekürzt.


Der Spitzensteuersatz wird von 42 Prozent auf 45 Prozent erhöht. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen beim Finanzamt nur noch dann als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Zwischen Links-Fraktionschef Gregor Gysi und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück kam es in der Bundestagsdebatte zu einem aufschlussreichen Schlagabtausch.

Der Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge soll für ab 1983 geborene Kinder vor Vollendung des 27. Lebensjahres und für 1982 geborene Kinder vor Vollendung des 26. Lebensjahres enden. Auch bei behinderten Kindern wird die Altersgrenze entsprechend herabgesetzt.

Die Bundesregierung begründet die Kürzungen damit, dass die herabgesetzte Altersgrenze für das Kindergeld der Reform der schulischen Ausbildung mit früherem Schuleintrittsalter und des um ein Jahr früheren Abiturs entspreche. Sie könne zudem einen Anreiz geben, um schneller eine Berufstätigkeit aufzunehmen.

Die bisherige Entfernungspauschale wird abgeschafft. Die Pendlerpauschale für Wege zur Arbeit wird auf Fernpendler ab dem 21. Kilometer beschränkt. Sowohl Aufwendungen für Pkw- als auch für Bahnfahrten können ab dem 21. Kilometer wie bisher mit 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden. Grundsätzlich zählen die Kosten für die Wege zwischen Wohnung und Arbeit "nicht mehr zu den absetzbaren Erwerbsaufwendungen".

Die Regierung will damit künftig nur noch "Härtefälle" vermeiden. Eine Reihe von Steuerpflichtigen hätten nämlich überdurchschnittlich weite Wege zur Arbeits- oder Betriebsstätte zurückzulegen.

52 Prozent der Arbeitnehmer sollen sich durch diese Änderung steuerlich nicht verschlechtern, weil sie einen Berufsweg von weniger als 10 Kilometer haben. Entsprechend müssen wohl 48 Prozent der Arbeitnehmer mit steuerlichen Verschlechterungen rechnen.

Die Reduzierung der Sparerfreibeträge auf 750 Euro für Ledige und 1500 Euro für verheiratete begründet die Regierung mit "der Linie, Steuervergünstigungen soweit wie möglich abzubauen".

Ab einem zu versteuernden Privateinkommen über 250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete wird der Steuersatz von 42 Prozent auf 45 Prozent erhöht. Davon sollen unternehmerische Gewinneinkünfte bis zum Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform ausgenommen werden. "Solche Einkünfte sind mit einem unternehmerischen Risiko behaftet", schreibt die Bundesregierung zur Begründung. "Vor dem Hintergrund der geplanten umfassenden Unternehmenssteuerreform für 2008 wäre eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auch für unternehmerische Einkünfte das falsche Signal."

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen nur noch dann als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Die Regelung dient - so die Bundesregierung - "insbesondere der Verwaltungsvereinfachung". Sie solle aber auch "die bisher sehr schwierige Abgrenzung der beruflichen zur privaten Lebenssphäre präzisieren". Der Bundesrechnungshof habe 2003 feststellt, dass die jetzige Regelung sehr streitanfällig sei und damit auch zu Steuermindereinnahmen führe.

Gysi kritisiert Steueränderungen

Links-Fraktionschef Gregor Gysi kritisierte, mit der verringerten steuerlichen Absetzbarkeit für Arbeitszimmer würde man in erster Linie Lehrerinnen und Lehrer treffen. "Das bedeutet für sie natürlich eine Nettolohnkürzung und nichts anderes", so Gysi. "Sie haben kein einziges Argument genannt, das die Nettolohnkürzung rechtfertigen würde, zumal die Betroffenen seit Jahren kaum Lohnsteigerungen erlebt haben."

Mit der Abschaffung der Entfernungspauschale erhoffe sich die Regierung Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro. "Das heißt, dieses Geld nehmen Sie den Leuten weg, sonst könnten Sie nicht mit solchen Mehreinnahmen rechnen", so Gysi. Die Reichensteuer bezeichnete er als "ein Tröpfchen", die selbst "mit symbolischer Handlung" nichts zu tun habe. "Das ist weniger als ein Witz", so Gysi. "Ich muss das wirklich einmal erklären: Unter Helmut Kohl gab es einen Einkommensteuerspitzensatz von 53 Prozent." Union und FDP hätten sich tapfer bemüht, diesen zu senken, aber damals hätten die SPD und andere dagegen gestanden. "Dann kam Gerhard Schröder", so Gysi. "Die Welt änderte sich. Der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer wurde um 11 Prozent auf 42 Prozent für all diejenigen gesenkt, die mehr als 60.000 Euro bzw. 120.000 Euro verdienten." Das habe man "wahnsinnig gefeiert".

Dem Haushalt seien durch diese Senkung des Spitzensteuersatzes 7,2 Milliarden Euro Einnahmen verloren gegangen. "Jetzt stellen Sie sich hin und verlangen von Lehrerinnen und Lehrern, von Kleinsparern und von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über 4 Milliarden Euro zurück, weil Sie damals den Besser- und Bestverdienenden reichlich darüber hinaus, nämlich über 7 Milliarden Euro, gegeben haben. Diesen Zusammenhang muss man einmal herstellen", so Gysi.

Die Reichensteuer würde "praktisch" nur eine kleine Gruppe sehr gut verdienender Festangestellter bezahlen. "Die Zusatzsteuer dieser kleinen Gruppe liegt bei 3 Prozent. Jetzt muss ich einmal erklären, was das heißt", so Gysi. "Es geht ja um das steuerpflichtige Einkommen. Das bedeutet, ein Ehepaar muss viel mehr als 500.000 Euro verdienen, damit es auf ein steuerpflichtiges Einkommen von 500.000 Euro kommt – da gibt es ja Freibeträge und alles Mögliche. Wenn dann alles abgezogen ist, dann haben sie zum Beispiel noch 505.000 Euro. Dann sagen Sie im Ernst, Herr Steinbrück: Als wichtiges Signal müssen sie für die letzten 5000 Euro 3 Prozent mehr Steuern zahlen. Das ist weniger als ein Witz; sie werden darüber lachen. Ich weiß nicht, ob sich überhaupt jemand bereitfindet, deswegen zum Bundesverfassungsgericht zu gehen."

Die Bundesregierung verspreche sich durch diese Reichensteuer gerade mal Mehreinnahmen von 250 Millionen Euro. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Kleinsparer, Lehrerinnen und Lehrer sollten hingegen allein durch dieses Gesetz 4,084 Milliarden Euro zahlen. Hinzu käme beispielsweise die Mehrwertsteuererhöhung in Höhe von 3 Prozentpunkten. "Das ist Ihre Art von Gerechtigkeit, die Sie organisiert haben, nachdem Sie den Best- und Besserverdienenden, wie ich es vorhin begründet habe, über 7 Milliarden Euro durch die Senkung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer geschenkt haben", so Gysi.

Der Links-Fraktionschef forderte statt dessen "eine gerechte Körperschaftsteuer". Die Deutsche Bank habe auf ihrer Pressekonferenz von wunderbaren, tollen Gewinnen berichtet. "Danke schön, Gerhard Schröder! Wir entlassen gleich einmal wieder 8000 Leute." Auch die Allianz würde nach dem größten Gewinn im letzten Jahr 7500 Leute entlassen, kritisierte Gysi. "Das Versprechen, dass die Steuergeschenke an Konzerne zu mehr Arbeitsplätzen führen, ist widerlegt. Das gilt ebenso für die Geschenke an die Reichen und die Bestverdienenden."

Die Erwiderung des Finanzministers

Auf die heftigen Vorwürfe von Gysi reagierte Bundesminister Peer Steinbrück mit einer kurzen Erwiderung. "Herr Gysi, Sie wären noch beeindruckender, wenn Sie, insbesondere im Zusammenhang mit den Einkommensteuerreformen in der Vergangenheit, berücksichtigen würden, dass nicht nur der Spitzensteuersatz abgesenkt worden ist, sondern vor allen Dingen der Eingangsteuersatz, nämlich von 26 Prozent auf 15 Prozent."

Die Freibeträge für die Geringst- und Geringverdiener seien "deutlich erhöht worden, mit dem Effekt, dass jemand, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, unter Anrechnung des Kindergeldes bis zu einem Verdienst von 37.000 Euro in Deutschland keine Steuern zahlt", so Steinbrück. "Das heißt, was Sie mit Blick auf die Effekte der Steuerreformschritte der letzten Jahre dargestellt haben, korrespondiert überhaupt nicht mit den Fakten. Es ist reine Demagogie, die Sie da verbreiten."

Dasselbe gelte, so Steinbrück "wenn Sie sich populär geben – mein Sohn würde sagen: sich ranwanzen – und zum Beispiel beim Thema Arbeitszimmer auf die Lehrer abheben. Das maßgebliche Steuerkriterium bezieht sich auf den Ort der hauptberuflichen Tätigkeit. Ich habe den Eindruck, der Ort, wo die Lehrer tätig sein sollten, ist nicht ihr häusliches Arbeitszimmer, sondern die Schule."

"Dasselbe gilt mit Blick auf die Pendlerpauschale", so der Finanzminister. In allen anderen europäischen Steuersystemen sei der Weg vom Wohnort zum Arbeitsort nicht Bestandteil der Arbeitswelt. "Warum soll es in Deutschland anders sein? Warum ist es in Deutschland unter den obwaltenden schwierigen haushaltspolitischen Bedingungen nicht möglich, eine Regelung zu finden, nach der wir Fernpendler weiter unterstützen, aber die, die im Nahbereich tätig sind, an den notwendigen Konsolidierungsschritten, die wir unternehmen müssen, teilhaben lassen?"

"Ihre Reden zeichnen sich immer dadurch aus, dass Sie sich punktuell etwas herausgreifen, was aber mit der Bandbreite der Wirklichkeit in unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft nichts zu tun hat", hielt Steinbrück dem Oppositionspolitiker vor. "Ich finde, das muss gelegentlich korrigiert werden."

Die Reaktion von Gysi

Auf dieses Statement reagierte wiederum Gysi mit einer Kurzintervention. "Herr Bundesminister, lassen Sie mich als Erstes einen Satz zu den Lehrern sagen. Natürlich unterrichten Lehrerinnen und Lehrer an der Schule. Aber die ganze Vorbereitung, die Korrektur von Klassenarbeiten etcetera müssen sie zu Hause erledigen, da sie in der Schule alle kein Büro haben. Deshalb ist das häusliche Arbeitszimmer immer anerkannt worden."

Bezüglich der Pendlerpauschale sagte Gysi, der Weg von der Wohnung zur Arbeit und von der Arbeit zur Wohnung gehöre in Deutschland, im Unterschied zu anderen Ländern, immer zur Arbeitswelt. Das habe eine jahrzehntelange Tradition und sei vom Bundesverfassungsgericht das letzte Mal 2002 "ausdrücklich dahin gehend bestätigt worden, dass der Aufwand, um ein Einkommen erzielen zu können, in Bezug auf die Steuer absetzungsfähig sein muss. Wenn Sie das heute anders regeln, dann kürzen Sie damit nichts anderes als die Nettolöhne, reduzieren die Kaufkraft, schaffen soziale Ungerechtigkeit und schädigen die Wirtschaft."

Bezüglich der Einkommensteuer gab Gysi zu, dass auch die Eingangsteuersätze gesenkt worden sind. "Aber die Steuerausfälle sind ganz überwiegend durch die Senkung des Spitzensteuersatzes um 11 Prozentpunkte entstanden. Das hat zu dieser wahnsinnigen Einbuße geführt", so Gysi. "Wir können das gerechter machen. Ich kenne die Beispiele. Jemand von der CDU/CSU hat wieder gesagt, dann würden die Leute das Land verlassen. Wie gesagt, bei Festangestellten ist das gar kein Argument, aber bei anderen. Machen wir das doch nach amerikanischem Recht. Wissen Sie, wie das dort geregelt ist? Übertragen auf Deutschland hieße das, dass ein deutscher Staatsangehöriger, wenn er in einem anderen Land lebt und dort Steuern zahlt, seine Steuererklärung und seinen Steuerbescheid ebenfalls in Deutschland einreichen muss. Wenn dann festgestellt wird, dass er in Deutschland mehr Steuern hätte zahlen müssen, muss er die Differenz zahlen. Denn solange er die deutsche Staatsangehörigkeit hat, sind wir für ihn verantwortlich. Wenn er irgendwo entführt wird, geben wir Geld aus, um ihn zu retten. Das ist in Ordnung; aber dann müssen deutsche Staatsangehörige auch Pflichten gegenüber Deutschland haben. Dann könnte Schumi in der Schweiz vereinbaren, was er will; er müsste seine Steuererklärung nach Deutschland schicken und im Falle einer Differenz diese bezahlen. Dann hätten Sie gar keine Schwierigkeiten, bei der Einkommensteuer einen gerechten Spitzensteuersatz einzuführen."

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