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Landgericht Lüneburg

Aktion gegen Atomtransport laut Gericht keine Nötigung

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Rund fünf Jahre nach der einer so genannten Betonblock-Aktion gegen den Atommüll-Transport nach Gorleben vom März 2001 ging nach Angaben der Umweltschutzorganisation Robin Wood jetzt das Strafverfahren gegen die vier Beteiligte zu Ende. Das Lüneburger Landgericht stellte das Verfahren wegen Nötigung ein. Rechtskräftig wird nun das erstinstanzliche Urteil. Demnach sind Geldstrafen von 525 Euro pro Kopf zu zahlen, weil mit der Aktion der öffentlichen Betrieb der Bahn gestört worden sei. Robin Wood begrüßt es, dass das Gericht im Einvernehmen mit dem Staatsanwalt den bestrittenen Vorwurf der Nötigung fallen ließ und das Verfahren nun abgeschlossen ist.


Die Betonblock-Aktion hatte im März 2001 für Schlagzeilen gesorgt. Drei Männer und eine Frau hatten sich bei Süschendorf an einem unter den Bahngleisen eingelassenen Betonblock festgeschlossen. Der fünfte Aktivist hatte sich an gleicher Stelle mit einem Rohr an einen Gleisstrang gekettet, um gegen die Atommülltransporte und für einen sofortigen Atomausstieg zu demonstrieren. "Der Zug rollte damals rückwärts", so Robin Wood. Der ganze Transport sei zwischenzeitlich an der Grenze zum Abbruch gestanden.

Der Aktion folgte eine Reihe an Prozessen vor Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichten. Der Strafprozess gegen die vier beteiligten Männern ging bis zum Oberlandesgericht Celle, das seinerseits den Fall zurück an das Lüneburger Landgericht verwies, weil es nicht ausreichend geprüft habe, ob der Lokführer des Castor-Zuges genötigt worden sei.

Die dritte Strafkammer des Lüneburger Landgerichtes hielt viele Jahre nach den Geschehnissen offenbar keine Verhandlung in der Sache mehr für nötig. Nach einem Rechtsgespräch zur Sache einigten sich die Beteiligten auf eine Einstellung des Nötigungs-Verfahrens, teilte die Umweltorganisation mit.

"Die Stimmungsmache, die der damalige Bundesinnenminister Schily und andere nach der Aktion betrieben hatten, um aus Gründen der Abschreckung eine möglichst harte Bestrafung zu erzielen, ist somit weitgehend ins Leere gegangen", so Robin Wood. "Der Bundesgrenzschutz - mittlerweile Bundespolizei genannt - scheiterte im Februar dieses Jahres vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig mit dem Versuch, den Aktivisten die Kosten für ihre Räumung in Rechnung zu stellen. Auch die Deutsche Bahn bekam ihre ursprünglich aufgestellten Schadensersatzforderungen von rund 10.000 Euro vor Gericht nicht einmal zur Hälfte durch. Und strafrechtlich kam es immerhin zu keiner Verurteilung wegen Nötigung."

"Es war richtig, dass die Aktivisten einen langen Atem bewiesen und sich gegen ihre Kriminalisierung entschieden gewehrt haben", meint Jürgen Sattari von Robin Wood. Es sei klargestellt worden, "dass auch Bahngleise keine grundrechtsfreie Zone darstellen, sondern auch dort Demonstrationen möglich sind". Laut Sattari sind während des Verfahrens auch "unverantwortliche Schlampereien der Deutschen Bahn und ihrer Tochterunternehmen beim Transport des Atommülls" aufgedeckt geworden.

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