Schon einmal waren die Eltern verurteilt worden, weil sie 2001 fünf ihrer Kinder von der Schule abgemeldet hatten, um sie zu Hause zu unterrichten. Das Landgericht Gießen verwarnte das Paar daraufhin unter Vorbehalt einer Geldstrafe, das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte die Entscheidung im Juli 2004.
Wirkung zeigte dies jedoch offenbar nicht: Ihre nächste ins schulpflichtige Alter kommende Tochter - inzwischen ist diese neun Jahre alt - kam gar nicht erst zur Einschulung, stattdessen übernahmen die Eltern selbst die Ausbildung. Deswegen kam es nun zum erneuten Verfahren.
Ihr Handeln begründen die in Gemünden im Vogelsbergkreis wohnenden Eltern unter anderem mit der in der Schule gelehrten Evolutionstheorie und dem Sexualkundeunterricht. Beides lehnen die Eltern ab, außerdem sind sie der Ansicht, dass ihre Autorität durch den Schulunterricht untergraben werde.
Gegen das Urteil das Landgerichts Gießen und die Bestätigung durch das OLG haben die Eltern inzwischen sogar Verfassungsbeschwerde eingelegt - eine Entscheidung hierüber ist in absehbarer Zeit offenbar nicht zu erwarten.
Dass sie in Alsfeld nun noch einmal mit einer Geldstrafe davon gekommen sind, ist laut dem Vorsitzenden Richter auf ein Geständnis zurückzuführen. Auch hätten die Eltern glaubhaft machen können, dass sie sich in einem Gewissenskonflikt befunden hätten.