Mehr als 42.000 der Betroffenen sollen die Fragebögen beantwortetet haben. Etwa 6000 von ihnen - rund 14 Prozent - erklärten offenbar, dass sie nach ihrer Einbürgerung die türkische Staatsbürgerschaft wieder erworben haben. Da unter anderem auch der Kläger keine Erklärung abgab, forderte die Meldebehörde ihn unter Androhung eines Zwangsgeldes dazu auf. Seinen Antrag auf Eilrechtsschutz lehnten das Verwaltungsgericht Ansbach und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ab.
Der Einwand des Mannes, eine negative Antwort sei nicht zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlich, gehe fehl, urteilten die Verfassungsrichter. Sie sahen auch keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot, obwohl nur eingebürgerte Türken befragt wurden. Dies sei angesichts "beschränkter Verwaltungskapazitäten" verhältnismäßig gewesen. Zudem sei vor der Aktion bekannt gewesen, dass "eine beachtliche Zahl" eingebürgerter Türken ihre frühere Staatsbürgerschaft auf Antrag wieder angenommen hatte. (AZ: 2 BvR 434/06 - Beschluss vom 10. März 2006)