Die allgemeinverständliche Information über den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten "ist und bleibt" nach Auffassung der Umweltschützer ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz und den Geldbeutel der Kunden.
Rund ein Drittel des Stromverbrauchs in privaten Haushalten in Deutschland gehe auf "Kühlschrank, Backofen & Co" zurück. Die Einsparpotenziale seien "enorm". Die Verbraucher müssten aber über konkrete Einsparmöglichkeiten auch informiert werden, um sich entsprechend entscheiden zu können. Nur ein auf Grund geringeren Energieverbrauchs sparsamer Kühlschrank kühle "auch tatsächlich auf Dauer günstig".
Die Deutsche Umwelthilfe fordert "angesichts galoppierender Energiepreise und der erkennbar immer dramatischeren Folgen der Klimaerwärmung" über die korrekte Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnung hinaus "eine grundsätzliche Abkehr von den bisherigen Werbestrategien". Die Unternehmen müssten "wegkommen vom reinen Preismarketing hin zu einem entschiedenen Qualitätsmarketing", meint Cornelia Ziehm von der Umwelthilfe. Die Geiz-ist-geil-Marktschreierei passe nicht mehr in unsere Zeit. Jetzt müssten die Unternehmen die Werbetrommel für Produkte rühren, die über ihre gesamte Lebensdauer die Ressourcen, das Klima und die Geldbeutel der Leute schonen.
Eine solche "Hinwendung der Marktführer zu einem entschiedenen Qualitäts-Marketing" würde nach Auffassung des Verbandes weit über die dominierenden Elektroketten Saturn und Media Markt – beide gehören zur Metro-Group - hinauswirken und am Ende auch den Unternehmen nützen.
Bei Testbesuchen in Saturn- und Media Markt-Filialen hatte die Umwelthilfe eigenen Angaben zufolge im Herbst 2005 festgestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben der Energieffizienzklassen und Energieverbrauchsdaten entweder ganz fehlten oder verdeckt waren. Die Elektromärkte verschafften sich so auch Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten, die die gesetzlichen Pflichten korrekt einhielten.
Die Umwelthilfe kritisiert, dass Saturn und Media Markt sich aufgrund ihrer Aktivitäten zwar einerseits bereit erklärt hätten, die gesetzlichen Vorschriften in ihren Filialen flächendeckend einzuhalten, andererseits aber vor Gericht weiterhin der Klage widersprochen hätten. Das Landgericht Berlin habe nun entschieden, "dass tatsächlich systematische Verstöße vorgelegen hatten und die Kennzeichnungspraxis rechtswidrig gewesen war", schreibt die Umwelthilfe. (Az: 102 O 97/05)