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"Berlin-Brandenburg International"

Hauptstadtflughafen Schönefeld darf gebaut werden

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Das Bundesverwaltungsgericht hat in letzter Instanz entschieden, dass der Flughafen Berlin-Schönefeld ausgebaut werden darf. Bundeskanzlerin Angela Merkel begrüßte, dass "der Weg für einen modernen, international leistungsfähigen Flughafen in Berlin" nun frei sei. In Berlin entsteh eine neue Drehscheibe für den nationalen und internationalen Flugverkehr. Der Flughafen "Berlin-Brandenburg International" sei "für die wirtschaft­liche Entwicklung der Region Berlin-Brandenburg und für die Bundeshauptstadt von großer Bedeutung". Das Bundesverwaltungsgericht hat die Genehmigung an gewisse Auflagen geknüpft: So gilt für den neuen Flughafen - jedenfalls laut Gerichtsbeschluss - ein Nachtflugverbot von 0 Uhr bis 5 Uhr. Zudem soll der Lärmschutz "verbessert" werden.


Mit den Auflagen für den Lärmschutz werden nach Auffassung der Bundesregierung "auch die berechtigten Interessen der Bevölkerung berücksichtigt". Das Land Brandenburg müsse nun neu darüber entscheiden, in welchen Wohngebieten Grundstückseigentümer entschädigt werden.

Nach der Entscheidung des Gerichts sei der Weg jetzt frei für den drittgrößten deutschen Flughafen. Bis 2011 soll der Flughafenausbau im Südosten der Hauptstadt beendet sein. Geplant werde für eine Jahreskapazität von 22 Millionen Passagieren. Die innerstädtischen Flughäfen Tegel (TXL) und Tempelhof (THF) sollen geschlossen werden.

Die Planungen sehen zwei Start- und Landebahnen und vier Terminals vor. Die Baukosten gibt die Bundesregierung derzeit mit rund zwei Milliarden Euro an. Hinzu kämen fast 500 Millionen Euro für die Verkehrsanbindung.

Rund 40.000 Arbeitsplätze sollen in der Region entstehen.

Der Ausbau der Flughafens Berlin-Schönefeld (SXF) ist seit 1994 geplant. "Zehn Jahre später stand 2004 der Planfeststellungsbeschluss", so die Bundesregierung. Mehr als 4.000 Anwohner klagten gegen diesen Beschluss und forderten einen Standort weiter außerhalb Berlins. Im April 2005 wurde ein gerichtlicher Baustopp für den Großflughafen verhängt. Dieser hat zunächst weiterhin Bestand, da Eilverfahren anderer Gerichte noch nicht abgeschlossen sind.

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