Der frühere Oberbürgermeister hatte zum Auftakt des Prozesses die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Bei einer "Rotweinrunde" habe er sich zwar einmal mit Clees getroffen, diese jedoch verlassen, bevor das Thema "Wahlkampffinanzierung" besprochen worden sei. Diese Aussage bestätigte auch Clees. Der Unternehmer hatte sich mit dem Geld eine positive Entscheidung der SPD für den Bau eines Einkaufszentrums sichern wollen.
In einem ersten Verfahren vor dem Wuppertaler Landgericht war Kremendahl Ende 2002 freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil im Oktober 2004 nach einem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung nach Dortmund verwiesen.
Nach Ansicht der BGH-Richter wird die Grenze zur Strafbarkeit schon dann überschritten, wenn der Amtsträger durch die Entgegennahme der Spende "den Eindruck der Käuflichkeit in seiner Amtsführung nach Wiederwahl erweckt".