Beides sind nach Auffassung von Pau "untaugliche, aber gefährliche Versuche". CDU und SPD vergriffen sich an Grund- und Menschenrechten, statt diese mit Augenmaß zu verteidigen.
Der SPD-Politiker Wiefelspütz hatte fordert, dass bei Terrorangriffen aus der Luft die Regeln der Landesverteidigung gelten sollten. Das Bundesverfassungsgericht habe ausschließlich über einen nichtkriegerischen Luftzwischenfall entschieden. Bei der Abwehr eines Terrorangriffs von außen, der sich mit polizeilichen Mitteln nicht abwehren ließe und im Schadensausmaß einem herkömmlichen militärischen Angriff mit Soldaten gleichkomme, müssten die Regeln für die Landesverteidigung gelten, forderte Wiefelspütz (ngo-online berichtete).
Das Bundesverfassungsgericht hatte seine Argumentation ganz wesentlich auf die Unantastbarkeit der Würde des Menschen gestützt. Der Abschuss eines - von wo auch immer gestarteten - Passierflugzeugs sei mit den Grundrechten auf Menschenwürde und Leben nicht vereinbar, soweit unschuldige Menschen an Bord der Maschine betroffen werden.
Menschen sollten im Ernstfall "geopfert und vorsätzlich getötet" werden, wenn der Verteidigungsminister auf der Grundlage der ihm zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen annehme, dass ihr Leben nur noch kurze Zeit dauern werde und daher im Vergleich zu den sonst drohenden Verlusten keinen Wert mehr habe oder jedenfalls nur noch "minderwertig" sei.