An der Rechtsbereinigung nehmen den Angaben zufolge alle Ressorts teil. "Sie durchforsten ihren Vorschriftenbestand zielgerichtet, bauen überflüssige Vorschriften ab und schaffen verständlichere und zeitgemäßere Normen", heißt es aus dem Justizministerium vertrauenserweckend. Bereits dadurch werde die Rechtsordnung "im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und der Verwaltung übersichtlicher", denn nicht nötige Vorschriften verstellten den Blick auf "das maßgebliche Recht" und erschwerten die Rechtsanwendung.
"Unnötige bürokratische Hemmnisse"
In einem zweiten Schritt werde der so reduzierte Normenbestand darauf hin untersucht, welche Möglichkeiten der "Vereinfachung und Entlastung" von "unnötigen bürokratischen Hemmnissen" es gebe.
Die "Rechtsbereinigung" sei mit dem heute beschlossenen Gesetz "keinesfalls abgeschlossen", sie sei vielmehr ständige Aufgabe und Teil "guter Gesetzgebung". Weitere Rechtsbereinigungsgesetze würden deshalb folgen und Ergebnisse spürbarer Entbürokratisierung und Rechtsvereinfachung präsentieren. Bereits jetzt habe "das Projekt Rechtsbereinigung" den größten Beitrag zur Bereinigung des Bundesrechts in den letzten vierzig Jahren geleistet.