Bundesweite Gaspreiserhebungen bei mehr als 700 Gasversorgungsunternehmen, die das Bundeskartellamt gemeinsam mit den Landeskartellbehörden durchgeführt hatte, hatten Preisdifferenzen in Deutschland von über 40 Prozent zwischen den günstigsten und den teuersten Unternehmen ergeben. Neben dem Bundeskartellamt, das für 29 Gasversorgungsunternehmen zuständig ist, haben die Landeskartellbehörden über 80 Verfahren gegen in ihre Zuständigkeit fallende Gasversorgungsunternehmen eingeleitet. Private Verbraucher hätten nicht nur die hohen Preise, sondern vor allem die fehlende Wechselmöglichkeit beklagt, so das Bundeskartellamt.
Die Wechselmöglichkeit läuft unter dem Stichwort "Beistellung". Hierbei schließt der private Endkunde seinen Gasversorgungsvertrag mit dem neuen Gasversorger, der das Gas wiederum vom örtlichen Netzbetreiber akauft. "Sicher gibt es mit dieser Lösung noch keinen Anlass zur Euphorie.", so Kartellamtspräsident Ulf Böge. Die Beistellung diene nur als Zwischenlösung, bis ein wirksames "Entry-Exit-System" für Haushaltskunden etabliert sei. Das erlaube dem alternativen Gasversorger eine diskriminierungsfreie Durchleitung durch das Netz des örtlichen Netzbetreibers. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass ein solches System am 1. Oktober 2006 starten wird.
Immerhin, so Böge, bewirke die gefundene Lösung, dass der private Endverbraucher nunmehr die Möglichkeit habe, einen anderen Gasversorger zu wählen. "Bessere Wechselmöglichkeiten sollten sich letztlich auch in einem niedrigeren Preis niederschlagen.", so der Kartellamtspräsident.