Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den Plänen zur Vorratsdatenspeicherung eine Bedrohung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. "Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass nicht der Staat die Bürger, sondern die Bürger den Staat kontrollieren", so Verbraucherschützerin Edda Müller. Eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung bedeute den Einstieg in eine flächendeckende Überwachung der Nutzer digitaler Kommunikation. Das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung drohe zunehmend zu einem Grundsatz der informationellen Fremdbestimmung zu werden.
Die zehn Verbände fordern die Mitglieder des Bundestages auf, an ihrer 2005 erklärten Ablehnung der Massendatenspeicherung festzuhalten. Falls die EG-Richtlinie nicht zu verhindern sei, müssten wenigstens die verbleibenden Spielräume zugunsten der Bürger und der Wirtschaft voll ausgeschöpft werden.
Die Organisationen präsentierten einen Zehn-Punkte-Forderungskatalog zur nationalen Umsetzung der Richtlinie: So solle die Datenspeicherung und der Datenabruf auf ein Minimum beschränkt werden. Die bestehende Identifizierungspflicht vor dem Abschluss von Telefon- und Handyverträgen soll nach Auffassung der Verbände aufgehoben werden. Deutschland solle sich mit der Umsetzung der Richtlinie so viel Zeit lassen wie möglich - die Fristen laufen bis Mitte 2007, für Internetdaten gar bis Anfang 2009.
Dabei dürfe eine Vorratsdatenspeicherung nur für die in der Richtlinie genannten Datentypen und nur für die Mindestdauer von sechs Monaten vorgeschrieben werden, fordert das Bündnis. Ein Zugriff auf die Kommunikationsdaten dürfe nur zur Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten erlaubt sein, wenn im Einzelfall der konkrete Verdacht einer solchen Tat bestehe. Den Zugriff auf und die Verwertung von Informationen über die Kommunikation von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, anderen Berufsgeheimnisträgern sowie Journalisten wollen die Organisationen nur in Ausnahmefällen zugelassen sehen.
Die Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten solle zudem gerichtlich überprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im letzten Sommer im Urteil über das Niedersächsische Sicherheitsgesetz weite juristische Ausführungen gemacht, die allgemein als deutliche Kritik an der zunehmenden Einschränkung von Grundrechten zu Gunsten von Sicherheitsaspekten aufgefasst wurde.