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Auch für Altbauten

Finanzprogramm zur Wärmedämmung von Gebäuden

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Das vom Bundeskabinett beschlossene Programm zur CO2-Gebäudesanierung soll am 1. Februar starten. Das hatte Bauminister Wolfgang Tiefensee am Mittwoch in Berlin angekündigt. Ab diesem Datum können Förderanträge für das jährlich 1,4 Milliarden Euro umfassende Programm gestellt werden, mit dem vor allem bei Altbauten der Energieverbrauch drastisch gesenkt werden soll. Tiefensee wies darauf hin, dass 75 Prozent der rund 39 Millionen Wohnungen in Deutschland vor 1979 erbaut worden seien und viele den heutigen Energieanforderungen nicht gerecht würden.


"Da wird teilweise eher die Straße als die Wohnung geheizt", sagte der Minister. Mit neuen Fenstern und Fassadensanierung, aber auch modernen Heizungsanlagen sollen der Energieverbrauch und damit die Nebenkosten "signifikant" gesenkt werden.

Vorgesehen ist laut Tiefensee, über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Milliarde Euro pro Jahr für zinsverbilligte Darlehen bereit zu stellen, die von den Hausbanken zur Modernisierung abgerufen werden. In bestimmten Fällen soll es auch einen Tilgungszuschuss geben oder einen Zuschuss zum Projekt insgesamt. Einzelheiten würden derzeit abgestimmt und sollen im Februar beschlossen werden. Eine Aufstockung der jährlichen Mittel sei aber nicht vorgesehen.

Energieausweise für Gebäude

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesbauminister, Karin Roth, hatte im vergangenen Dezember angekündigt, dass die neue Bundesregierung auch mit Hochdruck die Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand vorantreiben wolle. Der Entwurf für die notwendige Novellierung der Energieeinsparverordnung befinde sich derzeit in Vorbereitung.

"Der Energiepass wird für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen", so Roth. Es sei ein Vorteil für die Verbraucher, wenn sie einen Hinweis auf die energetische Qualität der angebotenen Immobilie erhielten.

Sorgen über unangemessene Belastungen der Immobilienwirtschaft sind nach Auffassung der Staatssekretärin unbegründet. "Unser Ziel sind einfache und kostengünstige Lösungen. Dazu werden wir auch großzügige Übergangsregelungen schaffen. Niemand wird von heute auf morgen einen Energiepass vorlegen müssen", so Roth.

Bis zum Abschluss des Verordnungsverfahrens solle es bei der alten gesetzlichen Regelung bleiben. Demnach seien für Neubauten seit Anfang 2002 ohnehin schon "Energiebedarfsausweise" Pflicht.

Die Energieeinsparverordnung für Neubauten

Am 1. Februar 2002 war die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Sie hatte die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung abgelöst. Durch die neuen Vorschriften ist nach Angaben der Bundesregierung bei Neubauten der Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel geworden. Auch der Energiebedarf von Altbauten werde "so auf Dauer" gesenkt.

Häuser, die nach der Energieeinsparverordnung neu gebaut oder umgebaut werden, verbrauchten "rechnerisch" deutlich weniger Heizenergie als nach dem früheren Recht. Dies könne auch zur Senkung der Wohnnebenkosten beitragen.

Bei der Berechnung des Heizenergiebedarfs werde ein ganzheitlicher Ansatz zu Grunde gelegt. Hierdurch sei es möglich, das ganze Spektrum moderner Energiespartechnik zu nutzen, um zu wirtschaftlich optimalen Lösungen zu kommen. Die Bundesregierung unterstützt damit unter anderem den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, beispielsweise über Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung oder Wärmepumpen. Außerdem wurden den Angaben zufolge zusätzliche Anreize für innovative Entwicklungen wie transparente Wärmedämmungen geschaffen. Den Absatzchancen deutscher Produkte im Ausland könne dies nur nützen.

Die Energieeinsparverordnung soll erhebliche Investitionen auslösen. Die Vorschriften würden für eine steigende Nachfrage nach moderner Heizungstechnik, Wärmedämmung und neuen Fenstern sorgen. Das betreffe zum Beispiel die Erneuerung veralteter Heizkessel oder die Wärmedämmung von freiliegenden Rohrleitungen in unbeheizten Räumen sowie von obersten Geschossdecken.

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