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Getränkeverpackungen

Wettbewerbszentrale verklagt Einweg-Pfand-Preller

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Die Wettbewerbszentrale hat verstärkte Maßnahmen gegen Firmen angekündigt, die das Pflichtpfand bei Getränkeverpackungen missachten. Die Beschwerden wegen Nichtbeachtung der Verpackungsverordnung beim Vertrieb von Getränken in Einwegverpackungen häuften sich, erklärte die Wettbewerbszentrale am Montag. Diese Beschwerden beträfen sowohl die Industrie-, als auch die Handelsseite.


So hat die Wettbewerbszentrale nach eigenen Angaben Klage gegen eine Molkerei-Gruppe erhoben. In dem Verfahren vor dem Landgericht Münster beanstandet die Wettbewerbszentrale, dass das Unternehmen pfandpflichtige Getränke ohne Pfanderhebung vertreibe, ohne dass sie sich gleichzeitig an einem Entsorgungssystem - wie etwa dem "Grünen Punkt" - beteilige.

Die Pfandpflicht gelte für sämtliche Vertriebsstufen und damit auch für den Vertrieb durch den Hersteller. Seine verpackungsrechtlichen Pflichten könne der Hersteller zum einen durch Pfanderhebung, aber auch dadurch erfüllen, dass er sich für die pfandpflichtigen Produkte an einem vom Gesetzgeber vorgesehenen Entsorgungssystem beteiligt. "Geschieht dies nicht, verschafft sich das Unternehmen enorme Kostenvorteile zu Lasten der gesetzestreuen Konkurrenz", sagte Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale. Dies könne im Interesse einer Gleichheit im Wettbewerb nicht hingenommen werden.

Auch Handelsbetriebe wie Kioske und kleinere Lebensmittelgeschäfte aus dem Kölner Raum erhalten nach Angaben der Wettbewerbszentrale dieser Tage Post mit einer Unterlassungsaufforderung. Vorangegangen seien Überprüfungen vor Ort, bei denen festgestellt worden sei, dass beim Verkauf pfandpflichtiger Produkte die Pflicht zur Pfanderhebung ignoriert werde.

"Diese gesetzwidrige Praxis bringt bedeutende Kostenvorteile im Handling", sagte Schönheit. Die Wirtschaft habe ein grundlegendes Interesse daran, dass sich nicht einzelne Wettbewerber durch Nichteinhaltung bestehender Absatzregeln Vorteile verschafften.

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits eine Vielzahl von Händlern abgemahnt, die gegen die Einweg-Pfandpflicht verstoßen.

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