In Baden-Württemberg ist am 1. Januar eine neue Verwaltungsvorschrift zur Einbürgerung in Kraft getreten. Demnach müssen die Behörden mit Bewerbern aus islamischen Staaten ein Gespräch zur inneren Einstellung führen. Grundlage ist dabei ein vom Innenministerium vorgegebener Leitfaden. Das Gespräch ist auch für sonstige Bewerber vorgesehen, sofern sie islamischen Glaubens sind oder Zweifel an der Ernsthaftigkeit ihres Bekenntnisses zur "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" bestehen.
Innenminister Heribert Rech (CDU) hatte den Vorstoß bereits im Dezember gegen Kritik verteidigt. Es gebe Zweifel, ob bei Muslimen generell davon auszugehen sei, dass ihr Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung auch ihrer tatsächlichen inneren Einstellung entspreche, argumentierte er. Der Islamrat hält das Vorgehen für "äußerst Besorgnis erregend". Eine derartige Diskriminierung von Muslimen schüre Generalverdacht und zerstöre Vertrauen, sagte Kizilkaya.