In Deutschland flossen 66 Prozent der Beihilfen dem verarbeitenden Gewerbe zu. 4 Prozent der Beihilfen erhielt der Dienstleistungssektor, einschließlich Tourismus, Finanzdienstleistungen, Medien und Kultur. 18 Prozent dienten dem Kohlebergbau und 12 Prozent gingen in die Landwirtschaft.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes bedauerte, dass das Gesamtbeihilfeniveau in der EU nicht zurückgegangen ist. Kroes kritisierte eine wettbewerbsverzerrende Wirkung von Subventionen: "Eine Reduzierung staatlicher Beihilfen könnte insbesondere durch den verstärkten Rückgriff auf alternative Instrumente wie allgemeine und ordnungspolitische Maßnahmen erreicht werden, die eine geringere oder keine wettbewerbsverzerrende Wirkung haben."
Die staatlichen Beihilfen werden in den EU-Staaten zunehmend durch gesellschaftlich breit anerkannte Ziele begründet. So hat sich nach Kommissionsangaben der Trend, Beihilfen auf "horizontale Ziele" umzulenken, hat sich fortgesetzt. Bei diesen horizontalen Zielen handelt es sich um vor allem um Umweltschutz, regionale Wirtschaftsentwicklung, Forschung und Entwicklung sowie kleine und mittlere Unternehmen. Die verbleibenden Beihilfen seien insbesondere für den Kohlebergbau) sowie zur Rettung und Umstrukturierung "Not leidender Unternehmen" bestimmt gewesen.