Nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum 1. Januar 2000 verliert, wer eine andere Staatsangehörigkeit beantragt und annimmt, grundsätzlich seine deutsche Staatsangehörigigkeit. Damit wollte die rot-grüne Bundesregierung doppelte Staatsbürgerschaften vermeiden, denn viele Ausländer hatten nach der Einbürgerung in Deutschland, für die sie ihre alte Staatsangehörigigkeit aufgeben mussten, erneut ihre frühere Staatsangehörigigkeit angenommen.
Nach Angaben der Bundesregierung ist sie von türkischer Seite auf den Umstand hingewiesen worden, dass ehemalige türkische Staatsangehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hatten, gleichzeitig die türkische Staatsangehörigkeit zurückerworben hatten, berichtet die Linkspartei aus der Antwort. Über Betroffene anderer Herkunft sei der Bundesregierung nach eigenen Angaben nichts bekannt. Auch, ob die Betroffenen inzwischen einen Aufenthaltstitel erhalten hätten, sei der Bundesregierug ebenfalls nicht bekannt.
Die innenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion, Ulla Jelpke, und die Abgeordnete Sevim Dagdelen kritisierten, die Betroffenen, die zum Teil seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik lebten, müssten nun um ihr Aufenthaltsrecht fürchten.
"Nachdem viele der Betroffenen vorher Jahrzehnte in Deutschland gelebt und gearbeitet haben, wird ihnen nun zugemutet, sich erneut in die Mühlen der Ausländerbehörden zu begeben", kritisierten die Politikerinnen den Vorschlag, sich um eine erneute Einbürgerung zu bemühen. Sie forderten eine grundsätzliche Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts: "Wer hier geboren ist oder hier dauerhaft lebt, muss ohne Wenn und Aber die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten." In sechzehn anderen EU-Staaten von Belgien bis Zypern werde anders als in Deutschland nicht die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit bei Einbürgerung verlangt.