Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ihre im Februar 2005 beim Landgericht Stuttgart gegen Werwigk-Hertneck erhobene Anklage zurückgenommen. Die Vorwürfe gegen die Ex-Ministerin sollen "primär aus prozessökonomischen Gründen" nun über den Strafbefehl abgegolten werden. Der Antrag auf Erlass des Strafbefehls war am Freitag beim Amtsgericht Stuttgart eingegangen.
Werwigk-Hertneck wird vorgeworfen, im Sommer 2004 in mehreren Telefonaten Informationen aus einem Ermittlungsverfahren zur so genannten Umfrage-Affäre an den ehemaligen baden-württembergischen Wirtschaftsminister Walter Döring weitergegeben zu haben. Die ehemalige Politikerin bestreitet dies, war aber dennoch als Ministerin und später auch als stellvertretende Vorsitzende der baden-württembergischen FDP zurückgetreten.
Die Rücknahme der Anklage begründete die Staatsanwaltschaft mit Signalen der Verteidigung, wonach Werwigk-Hertneck einen Strafbefehl im beantragten Umfang "nunmehr akzeptieren" würde. Damit bliebe ihr eine Gerichtsverhandlung erspart. Doch die Ex-Ministerin will offenbar nicht einlenken. Sollte das Amtsgericht den beantragten Strafbefehl erlassen, wird Werwigk-Hertneck dagegen Einspruch einlegen, wie ihre Rechtsanwältin Ulrike Paul am Montag ankündigte. Der Antrag auf Erlass des Strafbefehls komme "nicht überraschend".