Es gehe nicht an, dass die vom Bundesgesetzgeber geschaffene Offenlegungspflicht nur für Vorstandsmitglieder von börsennotierten Aktiengesellschaften gelten solle, sagte Bettina Sokol, die nordrhein-westfälische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und derzeitige Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Informationsfreiheitsbeauftragten. Vielmehr sollten auch - wie bereits in Berlin geschehen - Unternehmen, die sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden, zur Transparenz verpflichtet werden. Die Steuerzahler hätten ein Anrecht darauf, auch in diesem Bereich über die Verwendung öffentlicher Gelder mehr zu erfahren, so Sokol.
Überdies sei zur Bekämpfung der Korruption erforderlich, Mitglieder von Gemeindevertretungen und der Landesregierung zu verpflichten, über ihre Tätigkeit in einer Organisation oder einem privaten Unternehmen und dafür erlangte zusätzliche Vergütungen Auskunft zu geben. Dies sehe beispielsweise in Nordrhein-Westfalen die Rechtslage bereits vor.
"Um auf dem Weg in die Informationsgesellschaft selbst Vorbild zu sein", kündigten die Informationsfreiheitsbeauftragten an, ihre Sitzungen künftig öffentlich abzuhalten. Interessierte Bürger können sich zu den Sitzungen anmelden. Die Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen sollen im Internet veröffentlicht werden.
Der Arbeitsgemeinschaft gehören die Informationsbeauftragten der Länder an, in denen es bereits Informationsfreiheitsgesetze bereits gibt - Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein - sowie seit Montag der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft.