Zündels Rechtsanwältin Sylvia Stolz war zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche die Pflichtverteidigung entzogen worden. Sie gehört zwar als Wahlverteidigerin gemeinsam mit zwei anderen Anwälten aus dem rechten Spektrum weiterhin der Verteidigung an. Die Kammer hielt einen Pflichtverteidiger jedoch für geboten, um Zündel einen "geeigneten Beistand" zu sichern und ein geordnetes Verfahren zu gewährleisten. Der Haftbefehl gegen den in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten bleibt in Vollzug.
Das Gericht wies außerdem einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen Meinerzhagen als unbegründet zurück. Der Angeklagte habe keinen Grund, an der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden Richters zu zweifeln, hieß es zur Begründung. Auch ein Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit wurde abgelehnt. Die Verteidigung hatte dies gefordert, um sich nicht der Gefahr auszusetzen, wegen Äußerungen in der Verhandlung selbst wegen Volksverhetzung belangt werden zu können.
Der 66-jährige Zündel ist wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener angeklagt. Er gilt als einer der weltweit aktivsten so genannten Revisionisten. Gemeinsam mit seiner Ehefrau soll er von Kanada und den USA aus über seine Internet-Homepage und Rundbriefe die Auschwitz-Lüge verbreitet haben, bei der der Massenmord an den Juden im Nationalsozialismus geleugnet wird. Zündel wurde Anfang des Jahres aus Kanada nach Deutschland ausgewiesen.