Private, börsennotierte Aktiengesellschaften sind seit kurzem verpflichtet, die Vergütungen der Vorstandsmitglieder offen zu legen. Aktionärinnen und Aktionäre können somit erfahren, ob der Vorstand einer Aktiengesellschaft angemessene Bezüge erhält. Dieselben Rechte sollen auch Bürgerinnen und Bürger gegenüber öffentlichen Unternehmen geltend machen können.
Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, zu wissen, wie hoch die Vergütungen für die einzelnen Mitglieder der Verwaltungsräte, Aufsichtsräte und Geschäftsführungen von privatrechtlichen Gesellschaften sind, die sich mehrheitlich aus Vertretern des Bundes, der Länder oder der Kommunen zusammensetzen. Eine Veröffentlichung der Bezüge in den Jahresabschlüssen und in den Beteiligungsberichten der öffentlich-rechtlichen Körperschaften verbessert die Transparenz über die Verwendung von Steuergeldern und stärkt die Akzeptanz öffentlicher Unternehmen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten fordert die Gesetzgeber des Bundes und der Länder daher auf, eine entsprechende Offenlegungspflicht auch für öffentlich kontrollierte Unternehmen festzulegen. Die Regelungen des jüngst verabschiedeten Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetzes für private Aktiengesellschaften können hierfür als Maßstab dienen.