Goll betonte, zwar seien Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, Opfer eines Tötungsdelikts auch mit Hilfe moderner molekulargenetischer Methoden zu identifizieren. Dies stehe jedoch unter dem Vorbehalt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
Goll sagte, er halte es vor dem außergewöhnlichen rechtlichen, ethischen und historischen Hintergrund für angemessen, von der Auffassung der Staatsanwaltschaft abzuweichen und die religiösen Belange besonders zu gewichten. Bei der Bestattung der Opfer solle aber dafür Sorge getragen werden, dass eine Identifizierung zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich sei, falls es in einem eventuellen Strafverfahren gegen noch lebende Täter tatsächlich darauf ankomme.
Das Massengrab war am 19. September bei Bauarbeiten auf einem US-Militärgelände am Stuttgarter Flughafen entdeckt worden. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin gegen Unbekannt Ermittlungen wegen Mordes eingeleitet. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Opfer jüdische KZ-Häftlinge waren, die auf dem Flughafengelände zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Zuletzt wurde aber auch nicht ausgeschlossen, dass es sich um politische Gefangene aus Belgien oder Frankreich handeln könnte.