Bisher gibt es 26 Rentenversicherungsträger. Die BfA betreut die Angestellten, die 22 regionalen Landesversicherungsanstalten (LVA)sind für die Arbeiter-Rentenversicherung zuständig. Die Bundesknappschaft kümmert sich um die Bergleute, die Seekasse um Seeleute und die Bahnversicherungsanstalt um Beschäftigte der Bahn. Die Landesversicherungsanstalten bilden die "Deutsche Rentenversicherung regional". Viele LVAen werden verschmelzen.
Die offiziellen Ziele der Organisationsreform sind mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Effektivität, mehr Bürgernähe und weniger Bürokratie. Künftig wird nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden, sondern ein einheitlicher Versichertenbegriff gelten. Es wird angestrebt, innerhalb von fünf Jahren die Verwaltungskosten um etwa zehn Prozent zu senken, was Einsparungen von rund 350 Millionen Euro bedeuten würde. Entlassungen soll es nicht geben.
Für die Rentner soll sich durch die Fusion nichts ändern. Auch die meisten Versicherten blieben bei dem Träger, bei dem sie am 31. Dezember 2004 versichert waren.
Die neuen Selbstverwaltungsorgane der "Deutschen Rentenversicherung Bund" treten am 1. Oktober in Berlin zusammen. Für verbindliche Entscheidungen, die alle Rentenversicherungsträger betreffen, werden die Vertreterversammlung und der Vorstand der "Deutschen Rentenversicherung Bund" zuständig sein. An der Spitze steht künftig ein dreiköpfiges Direktorium mit einem Präsidenten und zwei Direktoren.
Die Vertreterversammlung der Bundes-Rentenversicherung wird sich aus 60 Mitgliedern zusammensetzen, die bei den Sozialwahlen in diesem Jahr gewählt wurden, jeweils zwei weitere Mitglieder werden von jedem Rentenversicherungsträger auf regionaler Ebene und von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See entsandt.
Für die "Deutsche Rentenversicherung" wurde ein neues Erscheinungsbild entwickelt. Die Kosten für ein gemeinsames neues Logo liegen bei 100.000 Euro.