Nach den Worten von Berglung hat sich bislang die Hoffnung des UNHCR noch nicht erfüllt, mit dem neuen Zuwanderungsgesetz werde der Flüchtlingsschutz in Deutschland eine neue Orientierung und Strukturierung erfahren. Übergeordnetes Ziel müsse es sein, die Anerkennung von Flüchtlingen durch Verwaltung und Justiz enger als bisher an die Genfer Flüchtlingskonvention und deren Auslegung in der internationalen Staatenpraxis zu knüpfen. Hierzu sei es dringend erforderlich, die innerbehördlichen Anwendungshinweise entsprechend zu ändern.
Berglund hob positiv hervor, dass immer mehr deutsche Gerichte dazu übergingen, grundlegende Defizite bei der Durchführung so genannter Widerrufsverfahren gegen anerkannte Flüchtlinge im Sinne des UNHCR zu korrigieren. "Die Einsicht greift: Eine sorgfältige und umfassende Prüfung sämtlicher Bedingungen ist notwendig, um den aus gutem Grund gewährten Schutzstatus im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention beenden zu können." Er hoffe, dass auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Widerrufspraxis entsprechend ändere.
Der UNHCR-Vertreter appellierte zudem an die politisch Verantwortlichen in Deutschland, endlich eine differenzierte Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge zu vereinbaren. Aus allen demokratischen Parteien gebe es hierzu auch Zustimmung. Nun müsse den Worten jedoch eine entsprechende großzügige Regelung folgen.
Dies gelte aus seiner Sicht vor allem für Minderheitenangehörige aus dem Kosovo und afghanische Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt in Deutschland. "Richtungsweisend" sei auch der Vorschlag von Bundesinnenminister Otto Schily, Flüchtlingskindern und ihren Familien ein Bleiberecht in Deutschland zu ermöglichen. Berglund: "Ich hoffe, wir stehen in dieser dringenden humanitären Frage bald vor einem Durchbruch".