Schily wies Kritik daran zurück, dass Ermittlungsbehörden bei Ermittlungen in Strafsachen auch gegen Presseorgane vorgehen, etwa Redaktionsräume durchsuchen. Wenn wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat bei Redaktionen nach deren Quellen geforscht werde, gehe es nicht darum, die Wächterfunktion der Presse einzuschränken. Hier stehe das Recht des Staates an der Durchsetzung seiner Gesetze im Vordergrund, meint Schily. Die Pressefreiheit sei ein hohes und schützenswertes Gut, bedeute jedoch keine Entbindung der Journalisten von gesetzlichen Pflichten.
"Offene Wahlkampfhilfe statt kritischer Berichterstattung"
Vor den versammelten Zeitungsverlegern sprach der Bundesinnenminister auch das Verhältnis von Politik und Presse an, das in den Monaten vor der Bundestagswahl durchaus "prekär" gewesen sei. Man habe den Eindruck gewinnen können, so Schily, Teile der Medien hätten auf der Welle von Meinungsumfragen die Regierung wegschreiben und sich damit an die Stelle des Souveräns setzen wollen.
In unverblümt so bezeichneten "Nachrufen" hätten in den Wochen vor der Wahl "Häme, Schadenfreude und zum Teil beleidigender Spott" dominiert. Dies bedeute ein "seltsames Demokratieverständnis", so Schily, "insbesondere angesichts der hohen Glaubwürdigkeit, die gerade Zeitungen in der Bevölkerung genießen". Insofern hoffe er, dass diese Form der Politikberichterstattung eine Episode bleibe.
Um gefährlichen Konzentrationen vorzubeugen und die Pressevielfalt zu sichern, sprach sich Bundesinnenminister Schily für eine wirksame wettbewerbsrechtliche Kontrolle auch auf europäischer Ebene aus.