Außerdem müsse Deutschland längst beschlossene EU-Richtlinien umsetzen. Das betreffe unter anderem den Abschiebungsschutz, wenn dem Betroffenen zum Beispiel Folter durch nichtstaatliche Täter wie paramilitärische Gruppen drohe.
ai-Experte Grenz kritisierte, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) begegne Asylsuchenden in der Regel mit großem Misstrauen. Das internationale Recht verlange jedoch eine unvoreingenommene Bewertung der Einzelfälle. Die "Massenverfahren" zur Aberkennung des Flüchtlingsstatus bezeichnete er als "völkerrechtswidrig". 2004 habe man insgesamt 17.000 zuvor anerkannte Flüchtlinge "abschiebereif" gemacht, ohne dabei die Kriterien der Genfer Konvention einzuhalten.
Grund zur Sorge sieht Grenz auch beim stetigen Rückgang der Flüchtlingsbewerberzahlen. In Verbindung mit der geringen Anerkennungsquote von nur 3,3 Prozent im Jahre 2004 werde der falsche Eindruck vermittelt, es kämen kaum noch schutzbedürftige Personen nach Deutschland. In der Türkei, Irak, Syrien, Russland und Afghanistan, den Hauptherkunftsländern der Flüchtlinge in den letzten fünf Jahren, komme es jedoch nach wie vor zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen.