Dialer sind Programme, die die normale Internet-Verbindung trennen und eine neue Verbindung in der Regel über eine sogenannte Mehrwertdienste-Rufnummer aufbauen. Die Kosten dafür liegen meist bei etwa zwei Euro pro Minute.
Über die enormen Kosten, die dabei entstehen können, wurden - und teilweise werden - Verbraucher häufig getäuscht. So werden Dialer etwa als notwendige Plugins zum Betrachten einer Internet-Seite oder als Programm zur Beschleunigung des Internet-Zugriffs bezeichnet. Einige nutzen auch die Vielzahl von Sicherheitslöchern des weit verbreiteten WWW-Browsers Internet Explorer aus. Grundlegende Schwachstellen in der Konzeption des Internet Explorer ermöglichen es jeder Website in vielen Versionen des Browsers, beliebige Programme ohne Wissen des Anwenders zu starten.
Die Bundesnetzagentur hat daraufhin Mindestanforderungen festgelegt, die jeder Dialer erfüllen muss. So darf für Dialer nur die Rufnummerngasse 0900-9 verwendet werden, damit Telefonanschluss-Inhaber diesen Nummernblock leicht sperren können. Außerdem sind unbemerkte Installationen verboten, und der Dialer darf nur den Besuch kostenpflichtiger Seiten erlauben. Wird eine kostenfreie Seite aufgerufen, muss die Verbindung automatisch wieder getrennt werden. Frühere Dialer hatten oft die Standard-Internet-Verbindung des Computers auf die teure Einwahlnummer geändert.
Genau diese "Wegsurfsperre" genannte Funktion fehlte aber mehreren Dialern der klagenden Firma. "Die Regulierungsbehörde, der das Verwaltungsgericht gefolgt ist, durfte davon ausgehen, dass bezüglich aller betroffener Dialer die Mindestanforderungen jedenfalls im Entscheidungszeitpunkt der Behörde nicht - mehr - vorlagen", heißt es nun in den Beschlüssen des OVG. Die Behörde muss also nicht bei jedem einzelnen Dialer den Verstoß nachweisen.
Diese Arbeitserleichterung macht die Durchsetzung der Dialer-Regeln überhaupt erst möglich. Denn die in diesem Verfahren klagende Intexus ist mit über 26.000 verbotenen Dialern noch ein verhältnismäßig kleiner Fisch. Einer anderen Firma hatte die Regulierungsbehörde gar die Registrierung von rund 400.000 Dialern entzogen.
In der Konsequenz bedeuten die Entscheidungen des OVG, dass der Dialer-Hersteller seine Programme inhaltlich prüfen und die Rechtskonformität in den bemängelten Punkten bei allen Dialern nachweisen muss. Demgegenüber müssen weder die Bundesnetzagentur noch das Gericht nachweisen, dass die Rechtskonformität für alle mit gleicher Wirkungsweise beschriebenen Dialer nicht mehr vorliegt. Die Bundesnetzagentur ist nach den Entscheidungen des OVG auch nicht verpflichtet, dem Dialeranbieter Nachbesserungsmöglichkeiten für die bemängelten Punkte zu geben.
Nachdem die Netzagentur vor einigen Monaten die Anforderungen an Dialer nochmals verschärft hat, setzen unseriöse Anbieter aktuell verstärkt auf Auslands-Dialer und "Mehrwert-Rufnummern" im Mobilfunk-Bereich. Auslands-Dialer, die sich teilweise gar nicht nur automatisch installieren, sondern zwecks Vernichtung der Spuren auch automatisch löschen, sollen die deutschen Anforderungen umgehen. Bei Mobil-Mehrwert-Nummern dagegen finden sich oft erst im Kleingedruckten Hinweise darauf, dass nicht einmalig beispielsweise zehn Euro abgebucht werden, sondern täglich. Hier können die schwarzen Schafe noch weitgehend unbehelligt agieren: Die Netzbetreiber verdienen gut, und die Regulierungsbehörde hat gerade erst eine Prüfung angekündigt.
Verbraucher - und besonders die wegen ihrer Unerfahrenheit beliebte Zielgruppe Kinder - sollten daher alles Kleingedruckte genau lesen, alle Sicherheits-Updates installieren und auf einen verhältnismäßig sicheren WWW-Browser wie Opera oder Firefox umsteigen.