Linienverkehr Berlin
Vor der Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin fand am 21. September der erste Verhandlungstermin statt.
In einem weiteren Verfahren vor der 102. Kammer für Handelssachen kam es am Dienstag zu einer mündlichen Verhandlung. Nach Darstellung der Mietbuszentrale hatte diese Kammer im Vorfeld zu erkennen gegeben, dass sie die Busfahrgemeinschaften der Mietbuszentrale mangels der erforderlichen Regelmäßigkeit der Fahrten nicht als Linienverkehr einstufe.
Dennoch erließ die Kammer am Ende der Sitzung eine weitere einstweilige Verfügung gegen die MBZ Mietbuszentrale.
Uneinigkeit zwischen Genehmigungsbehörden und dem Landgericht Berlin
Wie der Verlauf der mündlichen Verhandlung aus Sicht der Mietbuszentrale gezeigt haben soll, sind sich die Genehmigungsbehörden und die Richter des Landgerichts Berlin in der rechtlichen Bewertung der Busfahrgemeinschaften uneins.
Während die beteiligten Genehmigungsbehörden den Verkehr als "Mietomnibusfahrten im Gelegenheitsverkehr" einstuften und die von den Unternehmern gehaltenen Beförderungsgenehmigungen als ausreichend ansähen, meinten die Berliner Richter in der mündlichen Verhandlung, eine Mietomnibusgenehmigung genüge nicht. Sie hätten sich aber auch nicht darauf festgelegt, welche Genehmigung benötigt werde.
Busfahrten mit "Programmpunkten", aber ohne Richter
Nach Einschätzung der Richter hätten die Fahrtteilnehmer nur ein Interesse an der Beförderung, aber nicht an den zusätzlich während der Fahrt gebotenen "Programmpunkten", schreibt die Mietbuszentrale. Zu diesen Programmpunkten zählen offenbar "Gedächtnistrainingskursuse" oder Reisevideos, die im Rahmen einer Werbeverkaufsveranstaltung vorgeführt werden, sowie kostenlos zum Lesen bereit gehaltenen Zeitschriften.
Es komme "kein Gemeinschaftsgefühl" der Fahrtteilnehmer auf, sagte offenbar der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung.
"Schade, dass die Richter bei keiner Fahrt dabei waren", bedauert die Vorstandsvorsitzende des Unternemens, Andrea Raschack. "Sonst wären sie vielleicht auch der Meinung wie die vielen Kunden, die uns nach jeder Fahrt Ihre Begeisterung und Zufriedenheit mitgeteilt haben".
"Wir kämpfen weiter für unser Recht"
Die MBZ Mietbuszentrale rechnet offenbar damit, in dem laufenden Verfahren zu unterlegen. Das Unternehmen kündigte bereits an, "auf jeden Fall in die nächste Instanz" zu gehen. "Wir sind davon überzeugt, dass die Busfahrgemeinschaften im Einklang mit dem Personenbeförderungsrecht stehen und geben nicht auf", heißt es in einer Pressemitteilung. "Das schulden wir nicht nur unseren treuen Kunden, sondern auch unseren 12 Mitarbeitern, die mit ihrem enormen Arbeitseinsatz in der Leipziger Firmenzentrale die große Flut von Anfragen und Buchungen bearbeiten."
Man arbeite bereits mit Hochdruck daran, die Programmpunkte der Mietbusgemeinschaften "noch attraktiver" zu machen, damit diese Fahrten bald wieder aufnehmen zu können.
Pauschal für 9 Euro nach Berlin
Zunächst möchte sich das Unternehmen verstärkt um seine Pauschalreisen nach Berlin kümmern. "Unser Bus & Bett Konzept nach Berlin für jeweils 9 Euro pro Baustein (Hinfahrt, Übernachtung mit Frühstück, Rückfahrt) läuft bereits erfolgreich", heißt es. Am meisten werde dieses Angebot von Schulklassen und Fußballfans genutzt. Der etwas anspruchsvollere Kunde lege weitere 10 Euro drauf und schlafe dafür im Doppelzimmer mit eigener Dusche und WC im komfortablen 3-Sterne-Hotel. "Billiger kommt man nicht nach Berlin", lautet die Kampfansage des Bahn-Konkurrenten.
Es sei "nur schade", dass man vorläufig keine Berliner Kunden auf diesen Fahrten befördern dürfe. "Was nicht ist kann ja noch werden. Wir führen intensive Verhandlungen mit Hotels in München, Köln und Hamburg."