Rüther hatte vor Gericht eingeräumt, im Jahr 1999 vom Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens eine Spende in Höhe von 150.000 D-Mark angenommen zu haben, ohne dafür eine Quittung ausgestellt zu haben. Mit der Summe sollte der Oberbürgermeisterwahlkampf des damaligen SPD-Spitzenkandidaten Klaus Heugel unterstützt werden. Dabei habe er auf Veranlassung Heugels gehandelt, beteuerte Rüther. Dieser war seinerzeit Oberstadtdirektor und habe deshalb die Spende nicht persönlich annehmen dürfen.
Heugel war für Donnerstag als Zeuge geladen worden. Da aber auch gegen ihn in dieser Sache ermittelt wird, machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und erschien nicht vor Gericht.
Rüther bestritt, dass mit der Trienekens-Spende die Erwartung auf ein politisches Entgegenkommen der SPD verbunden war. Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass mit der Spende die von Trienekens gewünschte Zustimmung der SPD zur Teilprivatisierung der städtischen Kölner Abfallwirtschaftsbetriebe eingeleitet wurde.
Dieser Einschätzung schloss sich die Kammer an. Sowohl Trienekens als auch Rüther sei der Hintergrund der Spende wohl bekannt gewesen. "Man muss die Dinge lebensnah sehen", hob Richter Baur hervor.
In seinem Plädoyer bezeichnete Staatsanwalt Robert Bungart den Vorgang als "einen klassischen Fall von Schmiergeldannahme". Rüther habe "ohne Moral und Skrupel" seine Machtposition ausgenutzt. Dafür hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung für den Angeklagten gefordert.
Die Verteidigung hielt die Verwicklung ihres Mandanten in die Schmiergeld-Affäre hingegen keinesfalls für erwiesen. Wenn überhaupt könne man nur von einem minderschweren Fall sprechen.
Staatsanwalt Bungart hat aufgrund von Rüthers Aussagen ein Verfahren gegen Heugel wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit eingeleitet. Auch Baur machte deutlich, dass er von einer aktiven Verwicklung Heugels in die Affäre ausgeht.