DIE Internet-Zeitung
Passender Versicherungsschutz zur Baufinanzierung - Verliebt, verlobt, verheiratet…..

Verbraucherzentrale Sachsen Rückblende

Am

Die Fehler bei der Baufinanzierung können sehr teuer werdenDer Wonnemonat Mai steht im Zeichen der Liebe. In diesen Tagen werden besonders gern Ehen geschlossen. Und auch ohne Trauschein ziehen häufig Paare zusammen. Erblickt dann noch ein Kind das Licht der Welt, ist das Glück meist perfekt. Mit all diesen schönen und emotionalen Ereignissen gehen Situationsveränderungen einher, an deren Folgen nicht sofort gedacht wird. Es ist mit Blick auf die Haushaltskasse zum Beispiel sinnvoll, sich nach den Flitterwochen schnell dem Thema Versicherungsschutz zu widmen. “Oft ist es so, dass dann Versicherungsverträge entweder doppelt oder gar nicht existieren“, weiß Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir bieten deshalb im Monat Mai allen verliebten, verlobten und verheirateten Paaren einen umfänglichen Versicherungscheck an.“


Nachrichten Verbraucherzentrale Sachsen

Nach der Geburt eines Kindes ist es ratsam an eine Kinderinvaliditätsversicherung zu denken. Gute Offerten bieten eine Einmalzahlung und eine lebenslange Rente an. Damit sind die Kleinen im Falle eines Falles gegen die finanziellen Folgen von Krankheit und Unfall ausreichend abgesichert. „Worauf beim Abschluss einer solchen Police im Detail zu achten ist und welche Versicherer gute Angebote unterbreiten, erläutern wir gern in einer individuellen persönlichen Beratung“, informiert Heyer.

Auf Grund der Niedrigzinsphase denken viele junge Paare auch daran, sich den Traum von den eigenen vier Wänden bald zu erfüllen. „Vorausgesetzt es wurde bereits Eigenkapital in einer ordentlichen Höhe angespart und das monatliche Einkommen ist ausreichend und relativ sicher, ist diese Idee durchaus gut“, sagt Heyer. Bei einer Baufinanzierung muss dann auf viele Dinge geachtet werden, damit diese nicht später möglicherweise wie ein Kartenhaus zusammenbricht. Eine erste Orientierung über die Zinssituation am Markt können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an Hand eines Hypothekenzinsvergleiches verschaffen. Einen solchen bietet die Verbraucherzentrale Sachsen auf ihrer Internetseite zum kostenlosen Herunterladen an: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ122465691126619/hypothekenzinsvergleich-5.

Zum Einlesen in die komplexe Materie kann in den Beratungsstellen oder auch übers Internet ein Baufinanzierungsratgeber gekauft bzw. bestellt werden: http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/DE-SN/die-baufinanzierung. Vor Ort kostet die Broschüre 16,90 € - bei einer Bestellung übers Internet kommen Versandkosten hinzu.

Ein persönlicher Termin in der nächstgelegenen Beratungsstelle, in welchem über die individuelle Gestaltung der Finanzierungsverträge gesprochen werden kann, ist montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr unter der Rufnummer 0341-6962929 buchbar.

Am 05-05-2014

Baudarlehen: Fehler können Kreditnehmern finanzielle Vorteile bringen

600 von Verbraucherzentrale Sachsen geprüft: Widerrufsbelehrungen in reichlich 75 Prozent der begutachteten Fälle falsch

„Die Gebühr für die Prüfung der Widerrufsbelehrung war eine gute Investition“, teilte jüngst ein Kreditnehmer der Verbraucherzentrale Sachsen mit. Auf Basis des von der Verbraucherzentrale Sachsen vorgelegten schriftlichen Prüfungsergebnisses hatte er sich mit seiner Bank zu seiner finanziellen Zufriedenheit einigen können. „Regelmäßig geht es in diesen Fällen um mehrere tausend Euro“, weiß Andrea Heyer Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat seit Januar 2014 mehr als 600 Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehen geprüft. Sie stammten von den großen Geldhäusern, von Direktinstituten, von Volks- und Raiffeisenbanken, von Versicherern, von Bausparkassen und verschiedenen regionalen Sparkassen. „Bei allen Institutsgruppen wurden im Einzelnen Fehler festgestellt“, informiert Heyer. „Oft wurde seitens der Unternehmen nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt oder es wurde nicht klar und deutlich darüber informiert, wie und wohin der Widerruf erfolgen kann bzw. welche Folgen er hat.“ Daraus ergibt sich eine rechtliche Konsequenz, die für die Betroffenen finanziell sehr vorteilhaft sein kann. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Vertrag auch noch viele Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden. „In diesen Fällen erlischt nämlich das Widerrufsrecht nicht“, informiert Heyer. Diese Rechtslage gilt seit 2002. Den Widerruf können Kreditnehmer zum Beispiel zu ihren Gunsten einsetzen, wenn bei einer durch sie bedingten vorzeitigen Beendigung des Vertrags die Bank eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Das gilt oft auch für Forwarddarlehen, mit denen das vermeintlich niedrige Zinsniveau für die Zukunft gesichert werden sollte. Maßgeblich hinsichtlich eines Widerrufsrechts ist hier, dass eine vertragliche Vereinbarung über eine neue tatsächliche Kapitalnutzungsmöglichkeit getroffen wurde. Dann muss auch dieser Vertrag eine ordnungsgemäße Belehrung enthalten.

Mitunter wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Jahre nach Vertragsabschluss ihr Widerrufsrecht nutzen, Rechtsmissbrauch vorgeworfen. Davon sollte sich niemand einschüchtern lassen. Das Widerrufsrecht ist ein zentrales Instrument des Verbraucherschutzes. Kommen Unternehmen den ihnen durch den Gesetzgeber diesbezüglich auferlegten Pflichten nicht nach, ist in vorliegenden Fällen ausdrücklich das ewige Widerrufsrecht festgeschrieben. „Insofern handelt es sich nicht um Missbrauch, sondern um Rechtsgebrauch seitens der Verbraucher“, sagt Heyer.

Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet auch weiterhin zum Festpreis von 70 € pro Vertrag die schriftliche Prüfung der Widerrufsbelehrungen an.

Am 18-06-2014

Sonnige Urlaubstarife - geänderte Roaming-Tarife ab 1.7.2014

Verbraucherzentrale Sachsen informiert

Die Handynutzung während eines Urlaubs im EU-Ausland wird ab 1.7.2014 nochmals günstiger. Die Roaming-Verordnung der EU, die auch in Norwegen, Island und Liechtenstein gilt, senkt die Kosten für Telefonate, SMS und mobile Datennutzung seit 2008 schrittweise. Abgehende Gespräche kosten jetzt nur noch 22 Cent, eine SMS maximal 7 Cent. Entscheidend günstiger wird mobiles Surfen, für das ab sofort nur noch 24 Cent pro MB anfallen. Einige insbesondere Discount-Anbieter haben diese Tarife inzwischen sogar gewissermaßen überholt und bieten EU-Auslandsgespräche zu den Konditionen der Inlandsgespräche an. Damit entfallen beispielsweise die Kosten für eingehende Gespräche. Außerdem kann man sich bei den meisten Anbietern für spezielle Roaming-Pakete entscheiden, beispielsweise für einen Tag, eine Woche oder ein ganzes Jahr einen besonderen Tarif vereinbaren.

Auch weiterhin gültig ist das sogenannte Kostenairbag bei 59,95 Euro. Danach müssen Anbieter die Nutzer mit einer Warn-SMS informieren, wenn 80 Prozent dieses Betrags verbraucht sind. Ist der Betrag vollständig erreicht, muss der Anbieter die Verbindung kappen. Wer sein Handy dann weiter nutzen will, muss sich aktiv beispielsweise mit einer SMS an seinen Anbieter wenden, um die Kostenbremse auszuschalten. „Die Gefahr, im Urlaub hohe Handyrechnungen zu produzieren, ist damit zwar deutlich gesunken, aber nicht gebannt“, berichtet Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen mit Blick auf einen Fall aus der Verbraucherberatung. Ein Dresdner, der sich über eine hohe dreistellige Mobilfunkrechnung mit zahlreichen Auslandsverbindungen wunderte, musste sich von seinem Anbieter vorhalten lassen, dass er – während seines Urlaubs in Spanien – die Kostenbremse deaktiviert und zu keiner Zeit wieder aktiviert hatte. Da sich Smartphones nahezu permanent ins Netz einwählen um Daten herunterzuladen, Apps sich aktualisieren wollen oder die GPS-Daten neu koordiniert werden, entstand schnell ein hoher Volumenverbrauch, der dem Verbraucher hier teuer zu stehen kam. „Wer sich vor so etwas schützen will, sollte das Internet an seinem Smartphone im Urlaub am besten ganz ausstellen und nur aktivieren, wenn das Internet gezielt genutzt werden soll“, empfiehlt Henschler.

Erstmals tritt außerdem eine Regelung über die Möglichkeit spezieller Roaming-Verträge in Kraft. Das bedeutet, Mobilfunkanbieter müssen es ihren Kunden ermöglichen, parallel zu ihrem Handyvertrag einen Vertrag eigens mit einem Roaming-Anbieter zu schließen. Verbraucher können ihre Urlaubstelefonate dann mit der bestehenden Mobilfunknummer über diesen Anbieter führen, während der eigentliche Vertrag weiterläuft. Die EU verspricht sich davon noch mehr Wettbewerb und Druck auf die Anbieter hinsichtlich der Gesprächskosten im EU-Ausland.

Am 30-06-2014

IGeL-Forum online - Beschwerdeportal für Patientenfrust über ärztliche Extras

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Seit Anfang September 2014 ist auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen ein Forum gestartet, bei dem die Verbraucher ihren Frust zu den so genannten IGeL-Leistungen bei Ärzten loswerden können. IGeL sind keine possierlichen Tierchen, sondern dahinter verbergen sich individuelle Gesundheitsleistungen, die nicht oder nur in medizinisch begründeten Fällen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Diese Leistungen müssen durch die Patienten selbst bezahlt werden. Dabei kann es sich um eine Krebsvorsorge Plus, die Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung, eine Impfberatung oder auch eine Bachblütentherapie handeln.

Patienten werden so zu Kunden, die oft schon im Wartezimmer u. a. per Hochglanz-Broschüren beworben werden. Verunsichert zücken viele Krankenversicherte ihr Portemonnaie für Leistungen, über die sie oftmals weder eine schriftliche Vereinbarung noch eine Rechnung erhalten. Unter www.igel-aerger.de bieten die Verbraucherzentralen Patienten im Internet ab sofort ein Forum, in dem sie Frust und Verdruss loswerden können.

Die Ziele des Internetforums lauten, Missstände rund um die Extras in Arztpraxen und Kliniken aufzudecken und abzustellen. Auf einer eigenen Beschwerdeseite können Betroffene ihren geballten IGeL-Ärger mit persönlichen Angaben oder anonym schildern. Die Verbraucherzentralen sammeln gezielt Erfahrungen von der Werbung in der Arztpraxis über das therapeutische Angebot bis hin zur Abwicklung der Behandlung. Anhand der erfassten Daten soll geprüft werden, wie die geltende Rechtslage von den Ärzten eingehalten wird und an welchen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht. Der medizinische Nutzen wird allerdings nicht bewertet, sondern mit verbraucherrechtlichem Blick soll ermitteln werden, welche Zusatzleistungen Ärzte offerieren, wie sie über die Kosten der IGeL-Leistungen informieren, ob das jeweilige Angebot in eine schriftliche Vereinbarung mündet und wie auf Beschwerden von Patienten reagiert wird. Ärzte, die negativ auffallen, sollen abgemahnt werden. Weitere Informationen und Tipps zu IGeL und Wahlleistungen sowie ein Forum zur Klärung persönlicher Nachfragen haben zudem die Aufgabe, Patienten für den Umgang mit kostenpflichtigen Extras in der Arztpraxis besser zu wappnen.

Konzipiert und betreut wird das Internetforum von der Verbraucherzentrale NRW in Kooperation mit den Verbraucherzentralen Berlin und Rheinland-Pfalz. Die Finanzierung erfolgt durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Am 29-09-2014

Strom sparen mit den richtigen Haushaltsgeräten

Aktuelle Geräteübersicht bei der Verbraucherzentrale Sachsen kostenlos erhältlich

Waschmaschine, Kühlschrank oder Wäschetrockner sind große Anschaffungen, die nicht jeden Tag anstehen. Eine gute Auswahl ist aber nicht immer leicht – Ausstattung, Leistung, Energieverbrauch und Preis sind oftmals nicht ohne Weiteres vergleichbar. Eine gute Orientierung bietet die vollständig aktualisierte Broschüre „Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2014/2015“ des Niedrig-Energie-Instituts, die bei der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich ist.

Die sparsamsten unter den Haushaltsgeräten

„Der Blick auf den Energieverbrauch des Wunschgeräts lohnt sich“, so Juliane Dorn, Leiterin Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen: „Effiziente Geräte sind zwar in der Anschaffung etwas teurer, die Mehrkosten rechnen sich aber durch die Einsparungen bei Strom- und Wasserkosten im Laufe der Jahre wieder. Der Vergleich der verschiedenen Verbrauchswerte hilft also, langfristig Kosten zu sparen.“

Auf einen Blick finden Verbraucher in der Broschüre die effizientesten Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen, Trockner und Spülmaschinen, die derzeit auf dem Markt verfügbar sind. Übersichtliche Listen geben Auskunft über Hersteller, Abmessungen sowie die zu erwartenden Betriebskosten in 15 Jahren.

Wer mehr wissen will, kann außerdem nachlesen, wie die Betriebskosten eines Geräts berechnet werden, was es mit Klimaklassen, „Low-Frost“ und Vorschaltgeräten auf sich hat und wie Altgeräte korrekt entsorgt werden.

Das A4-Heft gibt es ab sofort kostenlos in den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen oder als Download auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch, mit einem persönlichen Beratungsgespräch an einem von 49 Standorten, oder mit einem Energie-Check direkt vor Ort. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Am 27-11-2014

Spam-Mails: Kein Tag ohne Betrug

Verbraucherzentrale Sachsen: Nicht auf Spam-Filter vertrauen

„Wenn es die Sparkasse ist, dann muss es wichtig sein“, denken sich wohl viele Verbraucher, wenn sie eine E-Mail des Geldhauses mit einer angekündigten wichtigen Information in ihrem Postfach finden und öffnen die Mail unbedacht. Auch Mails mit dem Betreff „Ihre Rechnung“, „Mahnung“ oder „nicht bezahlte Rechnung“ bewegen Nutzer zum Öffnen nicht nur der E-Mail selbst, sondern oftmals auch des Anhangs beispielsweise mit dem Dateinamen „Rechnung“.

Gefälschte E-Mails immer schwerer zu erkennen

„Selbst erfahrene Internetnutzer tappen in die von Betrügern gestellten Spam-Fallen“, weiß Katja Henschler aufgrund täglicher Nachfragen von Nutzern bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Dies liegt einerseits daran, dass solche Mails scheinbar von seriösen Adressaten stammen. Andererseits agieren die Absender aber auch zunehmend geschickter, indem sie den E-Mails einen geschäftlichen und damit bedeutsamen Anschein verleihen und damit beim Nutzer eine Art psychologischen Druck auslösen, die E-Mail nicht einfach zu ignorieren“, so Henschler. Dieser Druck wird noch verstärkt durch die erkennbare Tendenz, dass Nutzer in einer solchen Mail immer öfter persönlich angeredet werden. Im schlimmsten Falle zahlen die Nutzer den Rechnungsbetrag und spülen den Betrügern damit direkt das Geld in die Kasse.

Dass die Anhänge von Spam- und Phishing-Mails nicht geöffnet werden sollten, hat sich in der Internetgemeinde inzwischen herumgesprochen. Die Schwierigkeit besteht zunehmend darin, eine E-Mail als betrügerisch zu erkennen. Der Spam-Filter des E-Mail-Programms privater Nutzer kann dabei zunehmend weniger helfen. „Keiner sollte dem Spam-Filter blind vertrauen und glauben, dass Spam-Mails zwangsläufig auch im Spam-Ordner landen“, mahnt Henschler. Denn die betrügerischen Absender gestalten insbesondere die Betreffzeilen der Mails ganz bewusst so, dass der Spam-Filter diese nicht als Spam erkennt. Nutzer sollten vielmehr bei jeder Nachricht, die nicht von einem unzweifelhaft vertrauten Absender stammt, äußerst vorsichtig sein, selbst oder gerade wenn als Absender bekannte Anbieter wie Telekom, Amazon oder bekannte Banken erscheinen. Das Öffnen der Nachricht selbst ist in der Regel noch gefahrlos. Daher kann man zunächst den Inhalt der Nachricht dahingehend prüfen, ob er verdächtig ist. Anhänge von Mails sollten allerdings generell nur dann geöffnet werden, wenn man sich der Seriosität ganz sicher ist. Im Zweifel gilt: Zuerst beim betroffenen Unternehmen nachfragen.

Wer versehentlich den Anhang einer Phishing-Mail geöffnet hat, sollte sofort einen Virensuchlauf starten.

Am 04-12-2014

Smartphone für Kinder: Smarter Glanz unterm Weihnachtsbaum

Verbraucherzentrale Sachsen informiert Eltern über Schutz vor hohen Rechnungen

Ein Smartphone eingepackt in Glanzpapier werden in diesem Jahr wieder viele Kinder und Jugendliche unterm Weihnachtsbaum finden. Das eigenständige Spielen und Surfen kann nun auch außerhalb der elterlichen Wohnung beginnen. Das ist jedoch, entgegen der Werbung Anbieter, nicht immer kostenlos. „Viele Angebote und Spiele, die als kostenlos beworben werden, enthalten kostenpflichtige Elemente, was sich jedoch vielfach erst nach einer gewissen Spieldauer zeigt“, so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Beispielsweise wird die Spielgeschwindigkeit plötzlich langsam und kann nur gegen Zahlung wieder ‚getunt’ werden. Oder es tun sich beim Spielen Zusatzangebote oder -levels auf, die, wenn man dafür bezahlt, das Spielen interessanter machen. Man spricht dabei von so genannten „In-App-Käufen“.

Dabei trifft die Werbung für diese Zusatzangebote meist genau den Nerv der Halbwüchsigen. Spielen außerdem die Freunde schon mit den zusätzlichen erworbenen Diamanten, Gold oder etwa „Helden“ ist der Handlungsdruck enorm, hier mithalten zu können. Zwar sind solche Zukäufe in der Regel nur durch Eingabe der Kreditkartendaten der Eltern bzw. durch Einloggen in den Google Play Store oder der iTunes-Plattform möglich. Kinder sind allerdings äußerst gut darin herauszufinden, wie sie selbstständig, wenn auch unbefugt, ein- oder zukaufen können. „Obwohl hier nicht ohne Weiteres ein wirksamer Vertrag zustande kommt und eine Zahlungspflicht der Eltern oftmals nicht besteht, zahlen viele Eltern die Beträge und verbuchen dies unter ‚Lehrgeld‘“, so Henschler. Ähnlich verhält es sich mit über das Smartphone abgeschlossenen Abos. Allein der Klick auf einen bestimmten Button führt nach dem Willen der Anbieter zu einem kostenpflichtigen Vertrag und zu hohen Posten auf der Mobilfunkrechnung, was die Eltern zu bezahlen hätten.

Natürlich sollten Eltern ihren Kindern weder die eigenen Kreditkartendaten noch ihre Zugangsdaten zu iTunes oder dem Google Play Store verraten, damit diese nicht eigenständig und grenzenlos virtuelle Käufe tätigen können. „Für einen besseren Schutz vor ungewollten Kosten sollten Eltern aber vor der ersten Nutzung des Smartphones durch die Kinder vom Mobilfunkanbieter unbedingt auch die Einrichtung einer so genannten Drittanbietersperre sowie zusätzlich einer Premiumdienstesperre verlangen“, rät Henschler. Die Anbieter und die Netzbetreiber sind gesetzlich zur kostenfreien Einrichtung verpflichtet. Mit diesen beiden Sperren wird verhindert, dass Drittanbieter, beispielsweise App-Anbieter, die Mobilfunknummer des Nutzers erfahren und ihre Geldforderungen über dessen Mobilfunkrechnung einfordern können.

Mit bestimmten Einstellungen am Gerät selbst können Eltern außerdem den Zugriff auf für Kinder ungeeignete Inhalte verhindern. Ob iphone oder Smartphone, ob Android, iOs oder Windows, die Eltern sollten sich mit den entsprechenden Möglichkeiten der erworbenen Hardware vertraut machen.

Aufklärung und Information zum Thema gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen.

Am 16-12-2014

Intelligente Stromzähler für alle - Einbauzwang nicht sinnvoll

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Intelligente Stromzähler (Smart Meter) sollen den Verbrauchern das Leben leichter machen. Sie können genau ermitteln, wann ein Haushalt viel Strom verbraucht und was die größten Stromverbraucher sind.

Ursprüngliches Ziel der Bundesregierung war, bis 2014 Smart Meter flächendeckend einzusetzen. Das konnte dann so nicht umgesetzt werden. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium in der vergangenen Woche ein Eckepunktepapier für ein geplantes „Verordnungspaket intelligente Netze“ veröffentlicht. Danach sollen bis 2032 flächendeckend in alle Haushalte Smart Meter einziehen. Die Untergrenze für eine Einbauverpflichtung soll weiterhin bei einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh liegen. Alle anderen Haushalte sollen erst nach und nach einen intelligenten Zähler bekommen.

„Smart Meter bieten derzeit noch keinen Zusatznutzen für die Verbraucher“, informiert Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Vielmehr sind diese Stromzähler unter dem Aspekt des Datenschutzes kritisch zu betrachten und auch die Frage der Finanzierung ist noch nicht vollständig geklärt.“ Viele Alltagshandlungen sind oft an den Energieverbrauch gekoppelt, so dass sich aus deren Daten die Lebensgewohnheiten genau ablesen lassen und differenzierte Nutzerprofile erstellt werden können. Die Kosten für die Smart Meter sind durch Obergrenzen zwar gedeckelt, es ist aber nicht auszuschließen, dass sich die Netzbetreiber mögliche weitere Kosten über höhere Netzentgelte wieder zurückholen.

„Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden, ohne dass ihnen ein ausreichender und nachvollziehbarer Nutzen gegenübersteht“, warnt Pause. „Sinnvoller wäre dagegen ein marktbasierter Ansatz nach den Grundätzen: Freiwilligkeit, Transparenz und Kontrolle.“ Energieversorger sollten Verbraucher mit attraktiven Angeboten überzeugen.

Am 17-02-2015

Kurkuma ist kein Wundermittel

Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Leipziger Apothekerin wegen unzulässiger Gesundheitsversprechen ab

Kurkuma, auch Gelbwurz(el) oder Gelber Ingwer genannt, ist allgemein als Gewürz mit gelbfärbender Wirkung bekannt. Doch nicht nur würzen soll es können, sondern auch vor Erkrankungen wie beispielsweise Alzheimer und Krebs schützen oder Entzündungen bekämpfen, gleich einem Arzneimittel. Dies jedenfalls versprach die Werbung für eine Gewürzprobe, welche die Elster-Apotheke in Leipzig im März 2015 an ihre Kunden verteilt hat.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält derartige Werbeversprechen für wettbewerbswidrig und bewertet diese als Verbrauchertäuschung.

Sie hat die Inhaberin der Elster-Apotheke in Leipzig aufgefordert, solche Behauptungen für ein Lebensmittel künftig zu unterlassen. Diese hat sich auch dazu verpflichtet, ab sofort derartige Aussagen für dieses Gewürz nicht mehr zu verwenden. „Das ist gut so, allerdings nur ein kleiner Schritt in Richtung ehrlichere Gesundheitswerbung für Lebensmittel“, meint Anne-Katrin Wiesemann, Referentin Lebensmittelrecht bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Nach ihrer Einschätzung nimmt die unzulässige und teilweise völlig überzogene Werbung mit Gesundheitsversprechen gerade für Pflanzenstoffe enorm zu. Auch in medialen Meinungs-/Bewertungsforen stößt man auf eine Flut unzutreffender und absurder Wirkaussagen, die es kritisch zu hinterfragen gilt.

Verbraucher sollten sich nicht dazu verleiten lassen, Lebensmittel - sei es als Gewürz oder komprimiert in einer Kapsel zur Nahrungsergänzung - zu verwenden, in der Annahme, es könnte ein ausreichendes und erfolgversprechendes Mittel zur Selbstbehandlung oder Vorbeugung einer Krankheit sein.

Daher sind Angaben für Lebensmittel, die die Vorbeugung, Linderung, Besserung oder gar Heilung von Krankheiten versprechen, per se verboten. Lebensmittelwerbung, welche die Reduzierung eines Krankheitsrisikos verspricht, also die Senkung eines Risikofaktors, der für die Entwicklung einer Krankheit beim Menschen ursächlich sein kann (nicht muss), darf nur dann angebracht werden, wenn sie gesetzlich zugelassen wurde.

Verbraucherinnen und Verbraucher mit ähnlichen Erfahrungen oder Feststellungen können sich über das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderte Internetportal der Verbraucherzentralen www.lebensmittelklarheit.de direkt beschweren, wenn sie sich durch die Werbung für Lebensmittel bzw. deren Kennzeichnung getäuscht sehen.

Am 15-04-2015

Gesund und keimfrei durch die Grillsaison

Verbraucherzentrale Sachsen: Tipps für gemeinsame Grillfeste

Am langen Wochenende läuft er so richtig heiß: der Grill. Sei es beim Grillfest im Sport- oder Gartenvereinen oder beim Sommerfest in der Kindertagesstätte. „Dennoch sollte man bei solchen größeren Festen auch einige grundsätzliche Regeln im Umgang mit den Lebensmitteln nicht außer Acht lassen – egal, ob man Fleisch, Würstchen oder vegetarische Leckereien bei solchen Festen anbietet“, erklärt Dr. Birgit Brendel, Ernährungsreferentin bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wenn bei Grillfesten Vereinsmitglieder, Eltern oder andere ehrenamtliche Helfer den Imbiss zubereiten, sollten sie vorsorglich im Vorfeld von einer geschulten Fachkraft über mögliche Hygienegefahren und Vorsichtsmaßnahmen nachweisbar belehrt werden. Bei Grillgut handelt es sich in der Regel um hygienisch sensible Lebensmittel, nämlich frisches, oft bereits eingelegtes Fleisch, Spieße, Würstchen oder auch frisches Gemüse. Diese Lebensmittel müssen insbesondere in der warmen Jahreszeit gekühlt transportiert werden. Besonders wichtig ist dann die richtige Lagerung. Fleischerzeugnisse werden bei maximal 7 °C im Kühlschrank gelagert bis unmittelbar wieder Nachschub für den Grill gebraucht wird. „Dass die dazugehörigen Gerätschaften gereinigt und mit Thermometern versehen sind, sollte sich von selbst verstehen“, rät Brendel. In der Regel ist es sehr unpopulär, Temperaturkontrollen, Reinigung und Kontrollen zu dokumentieren. Im Schadensfall kann der Veranstalter damit jedoch belegen, dass die notwendigen Sorgfaltspflichten eingehalten wurden.

Das Grillgut muss immer gut durchgegart sein und mindestens bei 65 ° C heiß gehalten werden. Die Ausgabe erfolgt durch die Helfer des Festes. „Für die Helfer und Helferinnen sind gewaschene Hände - künstliche Fingernägel verschwinden dann am besten unter Einmalhandschuhen -, zurückgebundene Haare und saubere Kleidung oberstes Gebot. Außerdem sollten verzehrfertige Lebensmittel, also Grillwürste, Brötchen, Salat usw. nicht mit der bloßen Hand angefasst werden“, so Brendel weiter. Hier sind Einmalhandschuhe und/oder Besteck empfehlenswert. Zudem haben sich unbeteiligte Gäste und Haustiere weder in Küche und im Lagerraum noch hinter dem Grill aufzuhalten. Auch erkrankte Personen dürfen in dieser Situation nicht mit Lebensmitteln umgehen.

Alle Maßnahmen dienen der Vorsorge und damit dem Schutz der Gäste und aller am Fest beteiligten Personen, damit Zusammensein und Geselligkeit unbeschwert erlebt werden können.

Am 20-05-2015

DVB-T2: Vorsicht beim Kauf neuer Geräte

Verbraucherzentrale Sachsen: Noch nicht alle DVB-T2-Empfangsgeräte sind für den deutschen Standard tauglich

Auf der IFA in Berlin stellen in diesen Tagen mehrere Multimedia-Hersteller ihre Empfangsgeräte für den neuen HD-tauglichen Standard des Antennenfernsehens DVB-T2 vor. Gut so, denn bereits ab dem kommenden Jahr, und zwar rechtzeitig vor der Fußball-Europameisterschaft 2016, soll eine Einführungsphase für die deutsche Variante „DVB-T2 HD“ starten. Wer dann schon über ein Empfangsgerät des neuen Standards verfügt, kann die Spiele etwa in der Gartenlaube oder auf dem Campingplatz in hochauflösender Qualität sehen. Wer in nächster Zeit ein neues Gerät anschaffen will, sollte sich allerdings genau informieren.

„Für die deutsche DVB-T2-Auflage ist ein spezieller Decoder nötig“, informiert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die deutschen Fernsehsender haben sich für eine neue Codierung entschieden, womit die Qualität verbessert und die Anzahl der Sender vergrößert werden kann. „Geräte, die aus dem Export kommen, verfügen über diesen Decoder in der Regel nicht. Deshalb ist auch vom Kauf in anderen Ländern abzuraten, in denen DVB-T2 bereits eingeführt ist, wie z.B. Österreich, Frankreich oder Großbritannien, dort sollte man die Finger davon lassen“, warnt Henschler. Das gilt gleichermaßen für Receiver wie für Fernsehgeräte mit integriertem Empfangstuner.

Verbraucher sollten beim Kauf unbedingt auf das neue „DVB-T2 HD“-Logo achten. Ist dieses Logo auf einem Empfangsgerät zu finden, so ist es für die deutsche Variante DVB-T2 HD geeignet. Da die neuen Geräte auch abwärtskompatibel sind, kann das derzeit und voraussichtlich noch bis mindestens 2017 ausgestrahlte, herkömmliche DVB-T Signal empfangen werden.

Am 08-09-2015

Telematik Tarife - Gib mir deine Daten und zahl nur die Hälfte

Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Risiken

Bereits zwei gesetzliche Krankenversicherungen bezuschussen inzwischen den Erwerb von Fitnesstrackern wie zum Beispiel die Apple Watch – vorausgesetzt, der Versicherte beachtet bestimmte Vorgaben der Kasse zu gesunder Lebensweise oder medizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Erste Kfz-Versicherer rabattieren ihre Tarife für vorbildliche Fahrer – vorausgesetzt, der Versicherte lässt die permanente oder zumindest überwiegende Überwachung seines Fahrverhaltens zu.

Kranken- oder Kfz-Versicherer vergeben Rabatte bei Preisgabe persönlicher Daten – sog Telematiktarife

Zahlreiche Verbraucher werden über diese Entwicklung, die etwa in den USA oder anderen europäischen Ländern längst Einzug gehalten hat, erfreut sein. Nach dem Motto „Ich habe doch nichts zu verbergen“ laden sie die Versicherer unverhohlen ein, tiefe Einblicke in intime Sphären zu nehmen, wenn es ums Sparen geht.

„Viele von ihnen dürften sich allerdings der Risiken der Preisgabe solch persönlicher Daten nicht bewusst sein“, schätzt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Natürlich ist eine korrekte Fahrweise und damit einhergehend eine geringere Unfallhäufigkeit genauso im Interesse aller wie eine gesunde Lebensweise. „Doch was, wenn der Kfz-Versicherer Zusatzentgelte erhebt, wenn der Wagen einmal von einem ewig rasenden Familienmitglied gefahren wird oder wenn die Befragung des Fahrers zum Hergang eines Unfalls dem widerspricht, was die Elektronik im Wagen aufgezeichnet hat“, fragt Henschler. „Und was bedeutet es für die Gesellschaft, wenn Krankenversicherungen ihre Tarife für diejenigen hochschrauben, die chronisch oder unheilbar krank sind?“ Genau das nämlich ist die gefährliche Kehrseite der Datengier der Versicherer. Während die Fahrweise durch jeden selbst beeinflussbar ist, werden Verbraucher von schweren Krankheiten vielfach ohne jeden eigenen Einfluss ereilt. Auch wenn die Krankenkassen aktuell versichern, auf die auf der Apple Watch gespeicherten Daten nicht zuzugreifen, sind solche Szenarien keine Utopie mehr. Zumindest Apple selbst hat schon im Frühjahr bekanntgegeben, gemeinsam mit dem IT-Unternehmen IBM Gesundheitsdaten der Nutzer nicht nur selbst auszuwerten, sondern auch zu verkaufen. Dass Versicherungsunternehmen hier zu den Interessenten zählen werden, liegt nahe.

„Bei der Unterzeichnung eines neuen Versicherungsvertrags sollte jeder Verbraucher diese Risiken bedenken“, mahnt Henschler, fordert aber zugleich eine ausreichende Sicherung persönlicher Daten durch die Politiker, wenn in diesen Tagen die entscheidenden Verhandlungen über die EU-Datenschutzgrundverordnung laufen.

Am 22-09-2015

Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Sparda-Bank Berlin

Unnötiges Bankenentgelt

Die Sparda-Bank Berlin eG verlangte für die Benachrichtigung der Ablehnung von Lastschriften aufgrund fehlender Kontodeckung jeweils sechs Euro. Da sich diese überhöhte Forderung auch an sächsische Verbraucher richtete, hat die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Bank Klage eingereicht. Weist ein Konto zu wenig Guthaben auf, darf das Kreditinstitut die Lastschrift ablehnen und muss dann den Kunden darüber informieren. Für solche Benachrichtigungen dürfen die Kreditinstitute grundsätzlich auch ein Entgelt verlangen. Dieses muss allerdings angemessen und an den tatsächlichen Kosten ausgerichtet sein. „Somit dürften die Beträge grundsätzlich nicht über den Kosten für einen automatisiert erstellten Brief liegen, das heißt, sich nur im Cent-Bereich bewegen“, meint Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die sechs Euro wurden auch bei einer Benachrichtigung auf dem Kontoauszug verlangt, der lediglich im Online-Banking-Portal der Kunden eingestellt wurde. „Streng genommen dürften der Bank hier gar keine Kosten entstehen“, so die Auffassung von Saupe.

Noch immer verlangen einige Kreditinstitute juristisch zweifelhafte Entgelte. Das berichten zumindest die Berater der Verbraucherzentrale Sachsen. „Vor allem, wer ohnehin schon knapp bei Kasse ist, wird mit diversen Beträge gerne extra zur Kasse gebeten“, informiert Saupe.

Verbraucher, die Fragen zum Entgeltdschungel von Banken und Kreditinstituten haben, können sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen rechtlich beraten lassen. Ratsuchende können für ein persönliches Beratungsgespräch immer montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer des sachsenweiten Termintelefons 0341-6962929 einen Termin vereinbaren.

Am 29-09-2015

Falsche Mahnschreiben vom Anwalt

Verbraucherzentrale Sachsen rät: Nicht zahlen!

Derzeit werden Zahlungsaufforderungen in Höhe von knapp 300 Euro einer angeblichen Anwaltskanzlei Wohlfeil & Partner versendet. Den Verbrauchern wird dabei gedroht, das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren einzuleiten, sollten sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen. Der Gläubiger der Forderung sei der Anbieter €urowin24deutschland. Die Kanzlei wäre als Inkasso-Unternehmen zugelassen und soll in der Karnerscher Strasse 145 in Berlin ansässig sein.

„Nach unseren Recherchen gibt es weder die angegebene Straße in Berlin noch ist die Kanzlei in der Datenbank der Berliner Rechtsanwaltskammer zu finden“, informiert Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Auch eine Zulassung als Inkasso-Büro existiert nicht. „Vermutlich geht es nur darum den Verbrauchern schnell Geld aus der Tasche zu ziehen, um dann wieder in der Versenkung zu verschwinden“, so Wiesemann.

„Verbraucher sollten diese Forderung auf keinen Fall zahlen und brauchen auf dieses Schreiben nicht reagieren“, rät Wiesemann. Generell gilt es, Zahlungsaufforderungen immer sorgfältig zu prüfen, bevor eine Zahlung veranlasst wird. Auf der Internetseite www.rechtsdienstleistungsregister.de kann überprüft werden, ob ein Inkassounternehmen zugelassen ist. Anhand der eigenen Unterlagen sollte sich zudem feststellen lassen, ob überhaupt ein Vertrag mit dem Auftraggeber des Inkasso-Anbieters vorliegt.

Am 14-10-2015

Schimmel in der Wohnung - Schimmel entfernen und vorbeugen

Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen helfen

Winterzeit, Schimmelzeit. Jetzt erobern sie die Wände: hässliche schwarze Flecken, oftmals die ersten Anzeichen für einen Schimmelpilzbefall. Der sieht nicht nur unschön aus, sondern ist auch mit Gesundheitsrisiken verbunden. Stephan Schwarzbold, Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen, erläutert die Ursachen des Schimmelbefalls und erklärt, wie man die eigene Wohnung schützen kann.

„Im Winter sind die Außenwände der Häuser und Wohnungen kalt. Auch die warme Raumluft kühlt sich dort ab. Mit sinkender Temperatur geht die Aufnahmefähigkeit der Luft für Wasserdampf deutlich zurück, so dass an der Oberfläche der Wand die relative Luftfeuchte stark ansteigt. In diesen Bereichen mit besonders hoher Luftfeuchtigkeit findet der Schimmelpilz ideale Wachstumsbedingungen vor – auch ohne fühl- oder sichtbares Kondenswasser“, erläutert Schwarzbold.

Dem Schimmel vorbeugen

Die wichtigste Regel zum Schutz vor Schimmelpilz heißt deshalb: raus mit der feuchten Luft, am besten durch regelmäßiges, beherztes querlüften, vor allem nach dem Kochen und Baden. Ein Hygrometer, das die Raumluftfeuchte misst, ist dabei sehr hilfreich. Ebenfalls wichtig ist ausreichendes Heizen, damit die Wände nicht zu sehr auskühlen. Die maximale Luftfeuchtigkeit und die empfehlenswerte Raumtemperatur hängen dabei ganz wesentlich von der Außentemperatur und dem Dämmstandard des Hauses ab. Je besser die Dämmung, umso geringer ist das Schimmelrisiko, da die Wände weniger stark auskühlen.

Wie kann ich Schimmel entfernen

Was aber ist zu tun, wenn der Schimmelschaden bereits da ist? Aus Sicht von Schwarzbold häufig ein Fall für den Fachmann: „Nur wirklich kleine und oberflächliche Schimmelschäden können in Eigenregie beseitigt werden. Ansonsten sollte ein Experte ans Werk gehen, um sicher zu gehen, dass auch die gesundheitsschädlichen Stoffwechselprodukte des Schimmelpilzes vollständig entfernt werden. Unterstützung vor allem bei der Klärung der Schimmelursachen erhalten Betroffene bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wo kann ich Infos zum Thema Schimmel finden

Bei allen Fragen zu den Ursachen und zur dauerhaften Vermeidung von Schimmel hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch, mit einem persönlichen Beratungsgespräch zu einem geringen Eigenanteil von 5 Euro pro halbe Stunde und bei Bedarf auch mit einem Detail-Check vor Ort. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de, Termine unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

Am 12-01-2017

Verbraucherzentrale Sachsen informiert - Wie man sich vor Totalverlust schützen kann

Anlegerschutz: Risiken des Grauen Kapitalmarktes richtig einschätzen

Der aktuelle Anlageskandal um die Dresdner Infinus-Gruppe und die dunklen Wolken, die das norddeutsche Unternehmen Prokon (Itzehohe) derzeit aufziehen lässt, machen deutlich, dass es um den Anlegerschutz in Deutschland nach wie vor nicht zum Besten steht. Unabhängig von weiteren erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen informiert die Verbraucherzentrale Sachsen Ratsuchende, wie sie derzeit vor dem Schaden klug sein können.

Geschickte Werbung mit aktuellen Themen, wie z. B. der Energiewende und gewiefte Verkaufspsychologie lassen Menschen immer wieder ihre oft vorhandenen anfänglichen Zweifel an ihnen bis dahin völlig unbekannten Unternehmen zerstreuen. Graumarktanbieter schimpfen heute auch gern auf die staatlich überwachten Kreditinstitute, wohlwissend dass diese in den letzten Jahren bei den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich viel Vertrauen verloren haben. Doch ohne eine gesunde Portion Misstrauen gerät man so schnell vom Regen in die Traufe. Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt, vor einer Vertragsunterschrift einige Grundregeln zu berücksichtigen.

Es beginnt damit, sich von keinem Anbieter unter Druck setzen zu lassen. Die Initiative zu einem Vertragsabschluss sollte immer vom Verbraucher ausgehen. „Wer kein großes fünfstelliges Vermögen hat und damit finanzielle Verluste nicht verkraften kann, sollte bei der Geldanlage in erster Linie auf sichere Produkte setzen“, empfiehlt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Und diese bietet der freie Kapitalmarkt außerhalb der Banken und Sparkassen grundsätzlich nicht.“ Sichere Produkte gehen zwar - insbesondere derzeit - mit einem sehr niedrigen Ertrag einher, was jedoch immer noch besser als ein Verlust ist. Darüber hinaus sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nur Produkte wählen, deren Gestaltung und Konditionen transparent sind. Dies kann jeder an Hand der vor Vertragsabschluss auszuhändigenden Produktinformationsblätter, die im Bereich des Graumarktes Vermögensanlagen-Informationsblatt heißen, überprüfen. Unklare Formulierungen im Fachjargon sprechen nicht für den Anbieter. Sinnvoll kann es auch sein, die Meinung eines Dritten zum Angebot einzuholen, wobei nicht unbedingt auf vermeintliche Finanzexperten aus dem Familien-, Verwandten- und Freundeskreis zurückgegriffen werden sollte. Fachberater für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Sachsen haben die nötige Kompetenz, um zu prüfen, ob ein bestimmtes Produkt zum Bedarf des Anlegers passt.

Verbraucherzentrale kritisiert rechtliche Lücken

Neue Verordnung für Nahrungsergänzungsmittel

Seit Ende Mai ist eine neue Verordnung zum Thema Nahrungsergänzugsmitteln in Kraft und soll für mehr Verbraucherschutz bei der Flut der angebotenen Tabletten, Kapseln und Pulver zur Nahrungsergänzung sorgen. Die Verbraucherzentrale begrüßt die Neuregelung als wichtigen Schritt nach vorn. Allerdings klaffen nach Meinung der Verbraucherschützer noch Lücken im Gesetz. Zu bemängeln sei, dass verbindliche Höchstmengen für die erlaubten Vitamine und Mineralstoffe fehlen und es keine Regelung gebe für Stoffe wie Aminosäuren und Pflanzenextrakte, die in Kombipräparaten eingesetzt werden.

Den Verbrauchern raten die Ernährungsexperten der Verbraucherzentrale Bayern, mit Nahrungsergänzungsmitteln kritisch umzugehen. Denn oft seien teure Präparate überflüssig und eine Selbstmedikation könne auch bei scheinbar harmlosen Wirksubstanzen gefährlich sein.

Die neue Verordnung legt unter anderem fest, welche Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden dürfen. Die umfangreichen Regelungen zur Kennzeichnung schreiben vor, dass der Hersteller die von ihm empfohlene tägliche Verzehrsmenge angeben muss. Und es ist der Warnhinweis anzubringen: "Die angegebene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden". Der Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel eine ausgewogene Ernährung nicht ersetzen sollten, ist ebenfalls Pflicht.

Am 16-06-2004

Verbraucherzentrale macht mit bei Aktion No-Energy

Stromräubern auf der Spur

Ob Waschmaschine, Fernseher, PC oder Handy-Ladestation: So manches Elektrogerät im Haushalt und Büro verbraucht Strom, auch wenn es offensichtlich abgeschaltet ist. Bei vielen Geräten fehlt ein Schalter, der das Gerät vom Stromnetz trennt. So fließt permanent Strom. Bis zu 70 Euro im Jahr können verschiedene Geräte an Kosten verursachen, ohne erkennbare Leistung. Für Leerlaufverluste werden nach Angaben des Umweltbundesamtes in Deutschland pro Jahr mindestens 3,5 Mrd. Euro verschwendet. Das entspricht der Leistung von zwei Großkraftwerken.

An der Aktion No-Energy beteiligen sich unter anderem der Bundesverband der Verbraucherzentralen und das Umweltbundesamt. Die Hauptforderung lautet: Jedes Elektro- und Elektronikgerät muss einen Netzschalter haben, der leicht zugänglich ist, gut sichtbar und eindeutig gekennzeichnet ist. Ein damit ausgeschaltetes Gerät darf keinen Strom verbrauchen!

Wer Stromfresser in Haushalt und Büro aufspüren will, kann sich in einigen Beratungsstellen bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen zum Nulltarif ein Strommessgerät ausleihen. Für Privathaushalte bieten sich hier sinnvolle Einsparmöglichkeiten, um die Haushaltskasse spürbar zu entlasten und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Weitere Tipps und anbieterunabhängige Entscheidungshilfen zum Stromsparen erhalten Sie bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen unter der Hotline 0511-911 96 32.

Am 15-07-2004

Verbraucherzentrale rät zum Kauf von Recyclingpapier

Der Umwelt zu liebe

Anlässlich des Schulstartes rät die Verbraucherzentrale NRW dazu, nur Schreibmaterialien aus Recyclingpapier zu benutzen und Schulhefte und Blöcke aus frischem Zellstoffpapier zu meiden. Seit fünf Jah­ren wirbt sie gemeinsam mit anderen Verbänden in der "Initiative 2000 plus - Schulmaterialien aus Recyclingpapier" an Schulen für umweltfreundli­chere Alternativen. Rund 800 Schulklassen haben sich bisher in Nordrhein-Westfalen freiwillig verpflichtet, nur noch Material aus hundert Prozent Altpapier für Schulaufgaben und Klassenarbeiten zu verwenden.

Außerdem setzt die Initiative alles daran, immer mehr Händler davon zu überzeugen, umweltfreundliche Papierwaren stärker ins Sortiment aufzunehmen. Wer vom ökologischen Angebot profitieren und sich rechtzeitig zum Schulbe­ginn mit Heften und Blöcken aus Recyclingpapier eindecken will, sollte allerdings etwas beachten:

Garantiert umweltfreundlich hergestellt sind Produkte, die mit dem vom Umweltbundesamt vergebenen Zeichen "Blauer Engel" gekenn­zeich­net sind. Diese Produkte bestehen zu hundert Prozent aus Alt­papier. Sie werden mit einem geringeren Energie- und Wasser­verbrauch sowie weniger Abwasserbelastung produziert als Papier­produkte aus Zellstoff.

Einige firmeneigene zweifelhafte "Umweltzeichen", die im Geschäft auf Papier angeboten werden, halten ökologisch nicht, was sie versprechen. Schreibwaren mit den Logos "Aqua Pro Natura" oder "Weltpark Tropenwald" sind keine Materialien, die nur aus Altpapier bestehen, sondern aus frischen Fasern hergestellt werden.

Am 16-08-2004

Verbraucherzentrale empfiehlt Produkte aus gerechtem Handel

"Erstklassige Qualität"

Kaffee aus Mexiko, Kakao aus Ghana, Tee aus Indien und Orangensaft aus Brasilien: Produkte aus einem weltweiten Warenkorb leisten schon beim Frühstück belebende Dienste. Doch vielen Genießern ist nicht bewusst, dass sie ihren Kaffee oder Tee zu Lasten von Kleinbauern und Tagelöhnern in den armen Anbauländern schlürfen. "Verbraucher müssen jedoch nicht herkömmliche Muntermacher kaufen, die zu Dumpingpreisen produziert werden. Sie können mit der gezielten Wahl von Waren des fairen Handels einen Beitrag leisten, um die Situation von Produzenten in Entwicklungsländern zu verbessern", gibt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zu bedenken.

Durch den Anbau und Verkauf ihrer Produkte holen Kleinbauern in ärmeren Ländern oft nicht einmal ihre Kosten heraus. Um das Überleben von Familien zu sichern, sind deren Kinder gezwungen, häufig bis zu zehn Stunden am Tag mitzuarbeiten. Ein geregelter Schulbesuch ist so unmöglich. Mit einem gerechteren Produktions- und Vertriebssystem versucht der Faire Handel die Arbeitsbedingungen und Lebensgrundlage von Produzenten in Afrika, Asien und Lateinamerika zu verbessern. Festgelegte Mindestpreise und Fair-Trade-Aufschläge decken die Produktionskosten und sichern so die Existenz der Erzeuger. Die Kleinbauern erhalten so mehr Geld für ihre Produkte, als sie auf dem Weltmarkt bekommen. Außerdem werden ihnen lange Lieferbeziehungen ohne Zwischenhandel zugesichert. Mit den Mehreinnahmen verbessert sich nicht nur die wirtschaftliche Lage der Produzenten. Gleichzeitig wird ein Teil des Geldes auch in soziale Projekte wie Schulen und Krankenstationen investiert.

Dass der Handel tatsächlich mit rechten Dingen geschieht, darauf achtet der Verein zur Förderung des fairen Handels mit der Dritten Welt, der sein TransFair-Siegel nur an Produkte vergibt, die den Kriterien des fairen Handels entsprechen. Zu erkennen sind die Produkte am aufgedruckten TransFair-Siegel oder am Logo der Importeure des fairen Handels wie gepa, el-puente oder dritte welt-partner. Das TransFair-Siegel ist ein unabhängiges, international einheitliches Siegel für Fair-Trade-Produkte.

Verbraucher können ihrerseits mit der Produktwahl beim Einkaufen die Ziele des Fairen Handels unterstützen. In den meisten Welt- und Bioläden sowie in vielen Supermärkten gibt es bereits ein faires Angebot, für das Kunden jedoch ein wenig tiefer in die Tasche greifen müssen als für herkömmliche Produkte. Bei Kaffee, Tee, Kakao, Bananen, Schokolade, Orangensaft und Honig zahle man jedoch nicht nur für den humanen Zweck, sondern die fairen Waren würden auch in einer erstklassigen Qualität angeboten, betont die Verbraucherzentrale.

Kaffee stamme überwiegend aus hochwertigen Arabica-Bohnen, Schokolade werde aus Kakaobutter und Rohrzucker hergestellt. Die Produkte enthielten keine gentechnisch veränderten Zutaten und stammten häufig aus kontrolliert biologischem Anbau.

Am 17-09-2004

Verbraucherzentrale warnt vor Fragebögen zur Datensammlung

Gläserner Verbraucher

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt davor, die Fragebögen einer "Konsumentenbefragung" auszufüllen. So fänden Verbraucher in diesen Tagen mehrseitige Fragebögen der Firma Schober Consumer Information im Briefkasten. Wer die zahlreichen Fragen auf dem fünf Seiten langen Bogen beantworte, müsse zukünftig mit einer Flut von Werbebriefen und -angeboten rechnen, da die gesammelten Daten ausgewertet und an Unternehmen verkauft würden, so die Verbraucherzentrale. Die sehr detaillierten, teilweise intimen Fragen hätten allerdings nichts mit anerkannter Marktforschung zu tun. Im Gegensatz zu seriösen Marktforschungsinstituten, die ihre Daten anonym erfassen und verwerten, gehe es in der Lifestyle-Konsumentenbefragung ausschließlich um die Erhebung und Verwertung personenbezogener Verbraucherdaten.

"Plazieren Sie Ihre Warenproben genau dort, wo konkretes Kaufinteresse besteht. Im Rahmen der Lifestyle-Befragung ist das möglich", wirbt Schober selbst für seine "Lifestyle MarketBase". Mehr Informationen über Kunden gebe es nirgendwo.

Schon in den vergangenen Jahren ist die Datensammelwut des Unternehmens aufgefallen. Nun locke das Unternehmen mit der Verlosung eines Camcorders und einer Mini-Hifi-Anlage zur Beantwortung der Fragen, so die Verbraucherschützer. "Wer sich auf die Beantwortung der vielen detaillierten Fragen einlässt, wird durch die Lifestyle-Konsumentenbefragung nicht nur für die Firma Schober zum gläsernen Verbraucher, sondern kann davon ausgehen, dass sämtliche Daten auch personenbezogen ausgewertet und weiter verkauft werden", so Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale.

Betroffene müssten dann unter Umständen über Jahre hinweg mit einer Flut von Werbung im Briefkasten, am Telefon oder auf anderem Weg rechnen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät daher, sich nicht von den Gewinnmöglichkeiten locken zu lassen und kritisch zu prüfen, ob persönliche Daten für den Adressenhandel genutzt werden sollen.

Wer zuviel von der ganzen Werbung hat, kann der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten zu Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung widersprechen. Ein solcher Widerspruch ist allerdings gegenüber jedem Unternehmen einzeln erforderlich. Auch kann jedermann kostenlos Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen - und zwar in der Regel einschließlich der Angabe, woher die Firma die Daten erhalten hat. Ein Widerspruch auch bei dieser Stelle stoppt dann irgendwann die Werbeflut.

Am 28-09-2004

Verbraucherzentrale empfiehlt Aufstellung der eigenen Arzt-Zuzahlungen

Befreiung von Zuzahlungen

Ob beim Arzt, Physiotherapeuten oder in der Apotheke, fast überall müssen gesetzlich Versicherte über 18 Jahre einen Eigenanteil an den Kosten tragen. Wer seine persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich von weiteren Zuzahlungen für das Kalenderjahr befreien lassen. "Quittungs- oder Zuzahlungshefte von Krankenkassen oder Apotheken erleichtern den Überblick über das eigene Zuzahlungskonto", rät Heidemarie Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern.

Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. So beträgt zum Beispiel bei einem Single mit 18.000 Euro Bruttoverdienst und ohne weiteren Einkünften die persönliche Zuzahlungsgrenze 360 Euro. Chronisch Kranke und ihre im Haushalt lebenden Angehörigen haben maximal ein Prozent zu tragen.

Um sich von weiteren Zuzahlungen befreien zu lassen, muss der Versicherte der Krankenkasse die Eigenbeteiligungen nachweisen. Wer davon ausgeht, dass er die Belastungsgrenze sicher überschreiten wird, sollte versuchen, sich schon Anfang des Jahres befreien zu lassen, raten die Verrbaucherschützer. Er hat dann im Vorfeld den Gesamtbetrag bis zur Belastungsgrenze zu entrichten. Für Heimbewohner gelten seit diesem Jahr gesonderte Zuzahlungsregelungen.

Am 28-02-2005

Verbraucherzentrale rät zum kritischen Blick beim Eierkauf und Färben

Ostereier

Was wäre Ostern ohne selbst gefärbte und bunt bemalte Eier? "Beim Einkauf lohnt sich der Blick auf´s Ei und die Verpackung," so Iris Brenner, Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. "Der aufgedruckte Stempel auf jedem Ei gibt zum Beispiel Auskunft über die Haltung der Hennen, das Herkunftsland und den Erzeugerbetrieb." Wer von dem auf der Eierpackung angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum 28 Tage abzieht, kann so das Legedatum errechnen.

Zum Färben der Eier gibt die Expertin folgende Tipps: 7 bis 14 Tage alte Eier mit möglichst glatter Oberfläche sind am besten geeignet. Die Luftkammern dieser Eier sind ausreichend groß, um Druckunterschiede beim Kochen auszugleichen und dem Aufplatzen der Schale vorzubeugen. Zudem lassen sich die Eier besser schälen. Je nach Größe werden die Eier 10 bis 12 Minuten gekocht. Danach sollten sie nicht abgeschreckt werden, da sich die Haltbarkeit durch das plötzliche Abkühlen verringert. Das Ei-Innere zieht sich durch das Abschrecken zusammen und Wasser wird durch die poröse Schale eingesaugt. Das Wasser aus der Leitung ist nie völlig keimfrei, auch wenn es den Vorschriften entspricht. Bleibt die Schale unbeschädigt, können hart gekochte Eier bis zu vier Wochen ungekühlt und trocken aufbewahrt werden. Wer mit natürlichen Stoffen färben will, kann Säfte von Roter Beete, Holunder oder Preiselbeeren, aber auch einen Sud von Zwiebelschalen, Kamilleblüten oder Spinat verwenden.Mehr Informationen rund ums Osterei gibt die Ernährungsberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Montag von 9 bis 13 Uhr und Donnerstag von 13 bis 17 Uhr am Infotelefon unter der Rufnummer 0180 500 5270 (0,12 €/Min.).

Am 17-03-2005

Telekom soll aggressive Werbung stoppen

Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale (VZ) Brandenburg fordert die Telekom auf, eine aggressive Werbekampagne stoppen, die in ihrem Namen geführt wird. Seit Wochen häuften sich in ihren Beratungsstellen die Beschwerden über solche Werbung, erklärten die Verbraucherschützer am Mittwoch. Die Betroffenen hätten von Anrufen im Auftrag der Telekom berichtet, bei denen ihnen Werbeangebote zu angeblich günstigeren Tarifen gemacht worden seien. Bei Skepsis oder Ablehnung hätten die Anrufer die Zusendung von Informationsmaterial vorgeschlagen. Statt des Infomaterials sei den Betroffenen aber wenige Tage später die Bestätigung einer Vertragsänderung zugesandt worden, obwohl sie die Zustimmung am Telefon ausdrücklich nicht erteilt hätten.

"Solchen ungewollten Verträgen sollten Verbraucher sofort und nachweislich widersprechen!", rät Norbert Richter, Telekommunikations-Experte der VZ Brandenburg, den Betroffenen. Nach Erfahrungen der Verbraucherschützer führe das im geschilderten Fall auch regelmäßig zum Erfolg.

Dennoch geht die VZ Brandenburg davon aus, dass sich viele Verbraucher einfach fügen, weil sie einen aufwändigen Tarifvergleich oder die Mühe der Gegenwehr scheuen. Die "anhaltend massive Nachfrage" in den Verbraucherberatungsstellen lasse auf tausende Betroffene schließen, die hier von Telekom-Werbern regelrecht überrumpelt würden.

Die Telekom selbst sieht laut Pressesprecher Walter Genz die Ursache in einem Vertriebsunternehmen. Dieses veranlasse laut Telekom über Call Center Kundenanrufe ohne ausdrückliche Erlaubnis für diese aggressive Werbung. Inzwischen habe man eine Mitarbeiterin mit der schnellstmöglichen Klärung der Fälle beauftragt.

Verbraucherschützer Richter ermuntert Telekom-Kunden ausdrücklich, ihre Rechnung auf nicht vereinbarte Tarifänderungen hin zu prüfen. Gegebenenfalls sollten sie sich mit ihren Unterlagen an die Verbraucherberatungsstellen wenden, selbst wenn die Widerspruchsfrist bereits verstrichen sei.

Die VZ Brandenburg forderte die Telekom auf, den entstandenen Schaden durch kulante Regelungen zu mindern. Sie kündigte an "als Interessenvertreterin der Verbraucher" dazu mit der Telekom verhandeln zu wollen.

Erst Ende Februar hatte das Oberlandesgericht Köln der Telekom Werbeanrufe allerdings grundsätzlich verboten, sofern die Kunden den Anrufen nicht vorher zugestimmt hatten.

Am 06-04-2005

Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht bei Erdbeeren

Saison abwarten

Die bayrische Verbraucherzentrale warnt vor dem frühen Kauf von importierten Erdbeeren. Bei den Importfrüchten aus südlichen Ländern seien auch in diesem Frühjahr in fast jeder Probe Pestizidrückstände gefunden worden. Dabei sei es keine Seltenheit gewesen dass bis zu fünf verschiedene Wirkstoffe in einer Probe nachzuweisen waren. Diese so genannten "Mehrfachrückstände" sind laut der Verbraucherzentrale Bayern besonders bedenklich. Über die Wirkung solcher Gemische auf die Gesundheit gebe es nämlich "keine ausreichenden Erkenntnisse".

Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, auf die heimische Erdbeersaison im Juni zu warten. Da der lange Transport wegfiele, seien deutsche Erdbeeren im Durchschnitt geringer belastet. Bio-Erdbeeren würden völlig ohne Pestizide angebaut.

Importware werde besonders viel mit Pestiziden gegen Schimmel oder Fäulnis behandelt, weil sie häufig längere Transportwege überstehen müsse, erklärte die Verbraucherzentrale. Die dortige Ernährungsberaterin Susanne Moritz sagte: "Durch gründliches Waschen können die Rückstände zwar verringert werden. Doch Wirkstoffe, die von den Früchten aufgenommen werden, lassen sich auf diese Weise nicht entfernen."

Am 06-05-2005

Verbraucherzentrale besorgt wegen lebensgefährlicher Kettensägen

"Behörden handeln unverantwortlich"

Bei Aldi Süd und Bauhaus seien Motorsägen des Herstellers "Jenn Feng" zu Niedrigpreisen angeboten wurden, schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Freitag. Bei den Geräten sei es möglich, dass der Gashebel klemme und sie mit hoher Geschwindigkeit weiterliefen statt abzuschalten. Bei einem solchen Mangel bestehe Lebensgefahr. Die bayerischen Behörden müssten eine sofortige Rückrufaktion anordnen und die Verbraucher in eindeutiger Weise vor der Benutzung der Motorsägen gewarnt werden, sagte vzbv-Chefin Edda Müller.

Mehrere Hundertausend Geräte seien bereits verkauft worden. Obwohl die baden-württembergische Prüfbehörde UMEG die Gefährlichkeit der Sägen bestätigt hätte, sei eine Rückrufaktion bisher nicht angeordnet worden und eine Meldung an das europäische Schnellwarnsystem RAPEX sei unterblieben.

Das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verbiete es, dass unsichere Produkte in Verkehr gebracht werden, so die Verbraucherzentrale. Ob die Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprächen, müsse von den Marktaufsichtsbehörden kontrolliert werden. In diesem konkreten Fall seien die zuständigen Behörden spätestens im März auf die von den Sägen ausgehenden Gefahren aufmerksam gemacht worden.

Daraufhin habe die zuständige bayerische Marktaufsichtsbehörde dem Importeur lediglich untersagt, die Motorsägen in Deutschland weiter in Verkehr zu bringen. Die im Handel befindlichen Restbestände könnten hingegen weiterhin verkauft werden. Auch Verbraucher, die die Sägen bereits gekauft hätten, seien nicht vor dem Gebrauch gewarnt worden.

"Das Verhalten der Marktaufsichtsbehörden ist unverantwortlich", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Die in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 18. Mai 2005 veröffentlichte "Verbraucherinformation" der Händler bezeichnete sie als Farce. Die Information erfolge einerseits viel zu spät, andererseits würden die Verbraucher über die tatsächlichen Gefahren weiter getäuscht. Hinzu komme, dass mit dieser Anzeige nicht sichergestellt werde, dass die betroffenen Verbraucher auch erreicht werden, so Müller. Die Gefährdung werde für die Benutzer nicht klar und unmissverständlich benannt. Den betroffenen Verbrauchern werde außerdem kein Ansprechpartner für Beschwerden oder Rückfragen genannt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte eine offizielle Untersuchung des Verhaltens der beteiligten Behörden. "Im Falle lebensgefährlicher Kettensägen können wir uns weder Lücken im Gesetz noch passive Behörden leisten," so Vorstand Edda Müller.

Am 20-05-2005

Verbraucherzentralen warnen vor unseriösen Nahrungsergänzungsmitteln

Werbung

Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Angeboten bei Nahrungsergänzungsmitteln. In Zeitschriften, Postwurfsendungen oder übers Internet würden inzwischen "unzählige" Nahrungsergänzungsmittel wie Magnesium- und Kalziumtabletten, Kieselerdepulver Schwarzkümmelölkapseln beworben, warnten mehrere Verbraucherzentralen am Dienstag. Darunter fänden sich auch oft leere Versprechungen und Betrügereien. Die Verbraucherzentralen empfehlen daher, auf einige Kriterien besonders zu achten.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz schrieb: "Fragwürdige Werbeaussagen für geheimnisvolle Pflanzenextrakte, wieder entdeckte alte Heilpflanzen und Spezialzubereitungen asiatischer Lebensmittel wecken oftmals überzogene Erwartungen, die Wirksamkeit der Mittel hingegen ist meist wissenschaftlich nicht zu belegen." Unseriöse Angebote könnten aber häufig an bestimmten Werbeaussagen erkannt werden.

Dazu zählen die Verbraucherzentralen Fälle in denen die Herkunft des Mittels aus exotischen Regionen "wie Himalaya oder karibische Inseln" besonders hervorgehoben wird. Auch sei es verdächtig, wenn damit geworben werde, dass die Mittel angeblich gegen viele verschiedene Erkrankungen "wie beispielsweise Akne, Aids, Diabetes, Krebs, Neurodermitis, Rheuma" wirkten. Ebenso sei zur Vorsicht geraten, wenn Hilfe in Fällen versprochen werde, in denen die Schulmedizin nicht mehr weiter weiß oder angeblich Nebenwirkungen spezieller Behandlungsmethoden der Schulmedizin gelindert werden sollen.

Auch wiesen die Verbraucherzentralen darauf hin, dass als Beweis für die Wirksamkeit Erfahrungsberichte Betroffener und Zitate von Ärzten oder Professoren angeführt würden, diese Personen aber oft gar nicht existierten. Daher sei es ein Zeichen für ein unseriöses Angebot, wenn nachvollziehbare Daten aus kontrollierten klinischen Studien oder entsprechenden Literaturquellen fehlten.

Ebenso warnten die Verbraucherzentralen vor Mitteln, die als "ganz natürlich" und als "frei von Risiken und Nebenwirkungen" beworben würden. Auch sahen die Verbraucherzentralen Anlass der Werbung zu misstrauen, wenn das Mittel in der beworbenen Qualität nur zeitlich begrenzt oder nur bei sogenannten Beratern der Firma erhältlich sein soll. Verbraucher sollten aufpassen, wenn das Mittel nicht in Drogeriemärkten oder Apotheken verkauft werde und/oder schon seit Jahren in außereuropäischen Ländern verwendet werde, ohne offiziell anerkannt zu sein.

Besonders warnten die Verbraucherzentralen vor Fällen, in denen der Sitz der Vertreiberfirma nicht in Deutschland sei. Geld-zurück-Garantien und Schadenersatz bei Gesundheitsschäden seien in diesen Fällen nur schwer einklagbar.

Am 12-07-2005

Verbraucherzentrale will gesetzliches Recht auf Girokonto

Betroffene gesucht

Nach Informationen der Verbraucherzentrale Sachsen erhalten immer mehr Menschen kein Girokonto, weil sie finanzielle Probleme haben. Dieses sei heutzutage jedoch oftmals wichtig, da gerade Menschen mit weniger Geld es sich nicht leisten könnten, ihre Geschäfte per Barüberweisung zu führen. Für Bareinzahlungen berechnen die Banken üblicherweise hohe Gebühren. Die Verbraucherschützer riefen am Montag Betroffene dazu auf, sich an einer aktuellen Studie zu beteiligen und kündigten an, sich gemeinsam mit ihnen für ein gesetzlich verankertes Recht auf ein Girokonto einzusetzen.

"Wir rufen die von Kontolosigkeit betroffenen oder bedrohten Personen auf, sich in der Verbraucherzentrale Sachsen zu melden und sich an der noch bis zum 30. September 2005 laufenden Erfassung von Problemfällen zu beteiligen", sagte Andrea Günther, Schuldnerberaterin in Leipzig.

Laut Verbraucherzentrale Sachsen halten Bankenvertreter die bestehenden Regelungen für ausreichend. Verbraucherschicksale belegten aber das Gegenteil.

Bereits vor Jahren haben sich die Banken verpflichtet, jedermann ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Mehrfach schon gab es Beschwerden, dass Menschen mit negativen Schufa-Einträgen nicht nur kein normales Girokonto, sondern nicht einmal ein Konto auf Guthaben-Basis erhalten.

Am 18-07-2005

Verbraucherzentrale gewinnt Klage gegen Bahlsen

Produktwerbung in Schulen

Das Oberlandesgericht Celle hat in zweiter Instanz entschieden, dass Bahlsen zukünftig keine an Schüler gerichtete Werbeaktionen starten darf, durch die unter Schülern ein Gruppenzwang zum Kauf der Produkte des Herstellers ausgelöst wird. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen den Kekshersteller wegen dessen Werbeaktion "Sammeln für die Klassenfahrt" geklagt.

Im Rahmen der Werbeaktion waren Schüler und deren Familien aufgerufen, "Klassenfahrt-Punkte" zu sammeln, um der jeweiligen Schulklasse bei Billigung durch den Klassenlehrer eine Klassenfahrt unter Zuzahlung von 99 Euro pro Person zu ermöglichen. Die Punkte waren an den Kauf unterschiedlicher Bahlsen-Produkte gekoppelt. Wie hoch der Zuschuss von Bahlsen ausfiel, das heißt um wie viel teurer die Klassenfahrt ohne den Kauf der Bahlsenprodukte gewesen wäre, wurde im Laufe des Verfahrens nicht bekannt. Im Wiederholungsfall droht dem Unternehmen laut Urteil ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.

"Das Urteil bestärkt uns in unserer Forderung, Produktwerbung aus der Schule zu verbannen", sagte Prof. Dr. Edda Müller vom Vorstand des Verbraucherschutzverbandes. "Kekswerbung hat mit dem Bildungsauftrag der Schulen nichts zu tun."

Am 21-07-2005

Neues Energiewirtschaftsgesetz laut Verbraucherzentrale "besser als gar keins"

Regulierungsbehörde für Energie nimmt Arbeit auf

Das kürzlich in Kraft getretene neue Energiewirtschaftsgesetz (ngo-online berichtete) ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg "trotz einiger Mängel" begrüßenswert. Ein schlechtes Gesetz sei besser als gar keins. Die Bundesnetzagentur, die seit Mitte Juli als Regulierungsbehörde für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zuständig ist, könne nun "endlich" ihre Kontrollarbeit aufnehmen. Das Gesetz sei jedoch ein Kompromiss, welcher der Versorgungswirtschaft entgegen komme. Die in der Gesetzesvorbereitung "viel diskutierten" Verbraucherschutzaspekte kämen zu kurz.

So hätten Verbraucherschützer keine Möglichkeit, bei der Bundesnetzagentur die Einleitung eines Verfahrens zu beantragen, wenn Verbraucherinteressen verletzt würden. Unklar sei nach wie vor, ob die Agentur die Tarife der Energieversorger prüfe und bestätige. "Das wäre ein richtiges Signal für die Verbraucher", meint Hartmut Müller, Fachreferatsleiter bei der Verbraucherzentrale.

Als Erfolg werteten die Verbraucherschützer hingegen, dass im Gesetz ein Vorschlag des Bundes der Energieverbraucher aufgenommen worden sei. Die Anbieter seien nun verpflichtet, die Energieversorgung möglichst verbraucherfreundlich und effizient zu gestalten. Dort heißt es in § 1 Absatz 1: "Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leistungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas."

"Das heißt, bei der Versorgung der Verbraucher darf nicht nur der unternehmerische Gewinn im Vordergrund stehen", interpretiert die Verbraucherzentrale Brandenburg den Gesetzestext. Die Verbraucherzentrale habe nun eine Handlungsgrundlage und werde Verbraucher über ihre Rechte und deren Durchsetzung aufklären, versprach Verbraucherschützer Müller.

Die Bundesnetzagentur war bisher unter dem Namen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bekannt.

Am 02-08-2005

Sibutramin: Verbraucherzentrale warnt vor lebensgefährlichen Schlankmachern

Sibutramin

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor einigen chinesischen Schlankheitsmitteln, die sogar zum Tod führen könnten. Die Kapseln enthielten den verschreibungspflichtigen Wirkstoff Sibutramin in sehr hoher Dosis, ohne dass er überhaupt auf der Verpackung aufgeführt sei. Die Substanz sei in Deutschland nur in einem einzigen rezeptpflichtigen Medikament zugelassen. Sogar in diesem sei die Dosis deutlich geringer. Weltweit seien mindestens 34 durch Sibutramin ausgelöste Todesfälle bekannt. Die Einnahme von Sibutramin dürfe hier zu Lande nur unter ärztlicher Überwachung erfolgen.

Beschränkung auf Fachärzte

Die Verbraucherzentrale NRW verwies auf Frankreich und Italien, wo Medikamente mit Sibutramin nur noch von bestimmten Fachärzten verordnet werden dürften. In Italien sei es zwischenzeitlich sogar zu einem Vertriebsstop von ursprünglich zugelassenen Arzneimitteln mit Sibutramin gekommen. Ursache sei gewesen, dass es Fälle von unerwünschten Nebenwirkungen gegeben hätte, von denen zwei tödlich ausgegangen seien.

Hauptsächlich per Internet

Die Präparate seien hauptsächlich per Internet zu bestellen oder würden auch auf Internetauktionen gehandelt. Die Verbraucherzentrale NRW riet in diesem Zusammenhang, auf die folgenden Produkte zu verzichten:

"Evolution Slim & Slender" (hergestellt von New Life LiDa b.v., Tilburg), sowie "LiDa Dai Dai Hua Jiao Nang" (hergestellt von Kunming Dali Industry & Trade Co., Ltd.). Beide Präparate sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale in Deutschland nicht verkehrsfähig. Die Verbraucherschützer betonten, dass der Handel oder Verkauf mit nicht zugelassenen Arzneimitteln ein Straftatbestand ist.

Die Gefahren

"Sibutramin kann als Nebenwirkung sowohl Blutdruck als auch Herzfrequenz ('Herzrasen') erheblich erhöhen", schreibt die Verbraucherzentrale NRW. Manche Patienten klagten zudem über Mundtrockenheit, Kopfschmerzen und Verstopfung. Der Stoff dürfe auf keinen Fall eingenommen werden "bei nicht oder unzureichend eingestelltem Blutdruck, bei Magersucht, bei gleichzeitiger Einnahme von Medikamenten aus der Gruppe der so genannten MAO-Hemmer (Antidepressiva) oder von Appetitzüglern".

Wiederholte Warnung

Die Verbraucherschützer wiederholten auch ihre Warnung vor den "Shubao - slimming Capsules"-Kapseln. Sie enthielten das auf den Packungen nicht deklarierte leberschädigende Nitroso-Fenfluramin. Entsprechende Produkte seien: "Chaso", "Keep Fit Lin", "Ma zin Dol", "Onshido", "Qian Er", "Qing Zi Su", "SB Slimming Capsules", "Shuaojiafejiaolang", "Slim 10", "Xian Zi Su Jian Fei Jiao", "Xin Xue Kang Jiao Naing" und "Yuzhitang Jian Fei Jiao Nang".

"Unbedingt kurzfristig mit dem Arzt Rücksprache halten"

Wer eines dieser Mittel bereits eingenommen habe, solle unbedingt kurzfristig mit seinem Arzt Rücksprache halten. Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale davon ab, angebliche Schlankheitsmittel mit asiatischen Heilkräutern oder besonderen Kräutermischungen unkontrolliert einzunehmen.

Am 05-08-2005

Verbraucherzentralen wollen gemeinsam mit Verbrauchern gegen Gaspreise klagen

Preiserhöhungen

Brandenburgs Verbraucherschützer riefen die Verbraucher des Landes am Dienstag dazu auf, gegen undurchsichtige Gaspreiserhöhungen zu klagen. Nur so könne endlich Rechtssicherheit geschaffen werden. Sie folgen damit eigenen Angaben zufolge den Verbraucherschützern in Hamburg und Bremen. Dort seien bereits entsprechende Klagen beim Landgericht eingereicht worden. Die Verbraucherzentralen setzen sich seit Monaten überall in Deutschland dafür ein, dass Kunden sich die erhöhten Preise bei Gas und Strom rechtfertigen lassen sollen. Ihrer Überzeugng nach sind die Preise zum weitaus größten Teil nur wegen der Profitlogik der Konzerne gestiegen. Deswegen die Preise zu erhöhen ist allerdings verboten. Die Verbraucherzentrale Brandenburg schrieb nun, die Verbraucher sollten sich nicht mehr "an der Nase herumführen lassen". Sie wolle die Klagen sammeln und koordinieren.

Verausgegangen waren Unterstützungsaktionen der Verbraucherschützer, sowohl auf dem Strom- als auch dem Gassektor. Die Kunden sollten sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch berufen und unangemessen scheinende Preiserhöhungen nicht bezahlen. Nun empfehlen die Verbraucherschützer Brandenburgs in Sachen Gas aber den Klageweg. Ein Schwebezustand über die Rechtmäßigkeit der Preisforderungen sei dem Verbraucher nicht zuzumuten, hieß es in der Begründung.

Die Verbraucherzentrale plant nach eigenen Informationen, in einem solchen Verfahren die Interessen möglichst vieler Verbraucher zu vertreten. Damit könnten die Kosten für den Einzelnen gering gehalten werden.

Die Verbraucher haben nach Ansicht der Verbraucherzentrale ein Recht darauf zu erfahren, ob Preise und Preiserhöhungen gerechtfertigt seien. Wenn erst durch Klagen herausgefunden werden müsse, ob die Preise tatsächlich angemessen sind, dann sollten die Verfahrenskosten dem Versorgungsunternehmen auferlegt werden.

Am 24-08-2019

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