Der Bundesvorsitzende der Partei, Prof. Klaus Buchner beklagt, dass das Bundesverfassungsgericht nur die Klagen der Bundestagsabgeordneten Schulz und Hoffmann verhandelt habe und die Beschwerde der Familien-Partei und der ÖDP nicht zur Sprache gekommen sei.
Die ÖDP und die Familien-Partei klagten gemeinsam gegen die Sammlung der Unterstützungsunterschriften zur Bundestagswahl. Inhalt der Klage war die Forderung, "Chancengleichheit im Wahlkampf für die nicht im Bundestag vertretenen Parteien zu schaffen".
Vom Bundespräsidenten keine Reaktion
Laut Wahlgesetz müssen die kleinen Parteien pro Bundesland rund 2000 und pro Wahlkreiskandidat 200 Unterschriften von Unterstützern sammeln, um überhaupt zur Wahl antreten zu können. Die ÖDP hatte gehofft, dass entweder die Anzahl der Unterschriften reduziert oder aber der Wahltermin verschoben werde.
Enttäuscht zeigen sich die ÖDP-Politiker auch von Bundespräsident Horst Köhler, der auf ein Schreiben, in dem auf die Probleme der kleinen Parteien zur vorgezogenen Neuwahl ausführlich darlegt worden seien, nicht reagiert habe. "Offensichtlich fehlt der politischen Spitze das Bewusstsein für die Belange der nicht im Bundestag vertretenen Parteien," so Buchner.