Wolff zufolge ist die Muslimin seit 1993 bei der Stadt als Erzieherin angestellt, war aber in den vergangenen acht Jahren im Erziehungsurlaub. Am Montag hätte sie ihren Dienst wieder antreten sollen. Bereits vor Wochen kündigte sie jedoch an, im Gegensatz zu früher nur noch mit Kopftuch arbeiten zu wollen. Zur Begründung verwies sie auf eine stärkere religiöse Bindung nach einer inzwischen geheilten Erkrankung ihrer Tochter.
Die Suspendierung beruht auf einer kurzfristig verabschiedeten Dienstanweisung der Stadt. Darin wurde nach Angaben des Bürgermeisters festgelegt, dass das Tragen eines Kopftuchs ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Regelungen ist. "Wir möchten das Gebot der Neutralität gewahrt wissen", so Wolff. Ein Kindergarten sei eine wichtige Erziehungseinrichtung und müsse mit Schulen gleichgestellt werden.
In den baden-württembergischen Schulen gilt seit 2004 ein gesetzlich festgeschriebenes Kopftuchverbot. Vorausgegangen war ein Jahre langer Rechtsstreit zwischen dem Land und der Lehrerin Fereshta Ludin, die ebenfalls auf dem Tragen eines Kopftuchs im Dienst beharrt hatte.
Für Kindergärten gibt es keine gesetzliche Regelung. Ein Sprecher des Kultusministeriums sagte, Erzieherinnen seien keine Staatsbediensteten, sondern Beschäftigte der jeweiligen Kindergartenträger. Eine landeseinheitliche Regelung wäre daher "fragwürdig".