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Bundesverfassungsgericht

Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt verboten

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Die für den 20. August geplante Rudolf-Heß-Kundgebung im oberfränkischen Wunsiedel bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht wies mit einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss einen Antrag des Veranstalters auf Eilrechtsschutz zurück. Damit bleibt das vom Landratsamt Wunsiedel ausgesprochene Verbot in Kraft. Im vergangenen Jahr hatten sich noch rund 4000 Neonazis an dem Aufmarsch zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter beteiligt.


Das Versammlungsverbot war bereits vom Verwaltungsgericht in Bayreuth und anschließend vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München bestätigt worden. Zur Begründung wurde auf die im Frühjahr in Kraft getretene Verschärfung des Versammlungsrechts verwiesen. Demnach macht sich jemand strafbar, wenn er öffentlich oder in einer Versammlung die "nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt" und damit die Würde der Opfer verletzt.

Gegen die Entscheidung der bayerischen Gerichte hatte der Veranstalter am vergangenen Freitag beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht. Die Karlsruher Richter verwiesen in ihrem Beschluss jedoch unter anderem darauf, dass die neue Vorschrift im Strafgesetzbuch "eine Reihe schwieriger Rechtsfragen" aufwerfe, die nur in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden könnten.

Rudolf Heß ist in Wunsiedel begraben. Er hatte sich am 17. August 1987 im Kriegsverbrechergefängnis Berlin-Spandau das Leben genommen.

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