Die Minister sehen in den Überlegungen nur eine Klarstellung im Grundgesetz. Durch sie solle die bisherige Kompetenz des Verteidigungsministeriums nicht erweitert werden. Sie solle nur die bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten zur Amtshilfe der Bundeswehr deutlich im Grundgesetz verankern.
In einem Interview mit der Tageszeitung "Die Welt" hatte sich der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz ähnlich geäußert: "Ich halte zwar eine Änderung des Artikels 35 für entbehrlich, aber zur Klarstellung und Konsensbildung wäre dies hilfreich", sagte Wiefelspütz.
Das zulässige Einsatzspektrum der Bundeswehr im Innern sei im Übrigen viel größer als vielfach angenommen werde, erklärte Wiefelspütz. Eine Amtshilfe für die Polizei, insbesondere durch Sprengstoffexperten und Spezialisten der Bundeswehr gegen ABC-Anschläge sei unbedenklich.
Auch die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrike Merten, sieht nach einem Bericht von tagesschau.de Klarstellungsbedarf für mögliche Bundeswehreinsätze nach Anschlägen mit Massenvernichtungswaffen und oder bei Naturkatastrophen.