Solange der Gesetzgeber kein neues Ausführungsgesetz erlasse, sei die Auslieferung Deutscher an ein EU-Land "unzulässig", heißt es in dem Urteil. Die Verfassungsbeschwerde eines terrorverdächtigen Deutsch-Syrers, der an Spanien ausgeliefert werden sollte, hatte in vollem Umfang Erfolg.
Die Bundesregierung wolle das "gekippte" Gesetz zügig überarbeiten und "in vier bis sechs Wochen" ein neues Gesetz vorlegen, kündigte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) an.
Der Zweite Senat forderte Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat in seinem Urteil zu einer selbstbewussteren Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber EU-Vorgaben auf. Im Fall des Europäischen Haftbefehls habe der deutsche Gesetzgeber seine Spielräume bei der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses "nicht grundrechtsschonend ausgeschöpft".
Das Bundesverfassungsgericht setzte hohe Hürden für eine künftige Auslieferung Deutscher an EU-Länder. Deutsche Staatsbürger dürften grundsätzlich nicht ausgeliefert werden, wenn die vorgeworfene Tat einen "maßgeblichen Inlandsbezug" habe, also "wesentliche Teile" der strafbaren Handlung auf deutschem Staatsgebiet lägen. "Wer als Deutscher im eigenen Rechtsraum eine Tat begeht, muss grundsätzlich nicht mit einer Auslieferung an eine andere Staatsgewalt rechnen", betonte Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer.
Anders sei dies, wenn die Tat einen "maßgeblichen Auslandsbezug" habe. Dieser sei gerade bei Taten mit grenzüberschreitender Dimension wie beim internationalen Terrorismus anzunehmen. Das aufgehobene Gesetz differenzierte nicht zwischen Inlands- und Auslandsbezug der Tat.
Verschiedene Politiker forderten, künftig selbstbewußter bei der Umsetzung von EU-Richtlinien aufzutreten und die Grundrechte beim sogenannten Kampf gegen den Terror mehr zu beachten. In der Vergangenheit hatten Menschenrechtsorganisationen und Datenschützer mehrfach kritisiert, die angeblichen Anti-Terror-Maßnahmen würden vor allem Grundrechte einschränken.
(AZ: 2 BvR 2236/04 - Urteil vom 18. Juli 2005)