Fast flächendeckend gibt es Kläranlagen - der Anschlussgrad der Bevölkerung in Deutschland liegt heute bei nahezu 95 %. Diese reinigen zudem immer besser das Abwasser. Auch Industrieanlagen wurden immer sicherer und verursachen weniger Abwasser. Das zeigt auch die biologische Gewässergütekarte, die rund 30.000 Kilometer Gewässerstrecken in Deutschland erfasst. Sie weist aus: Der Anteil der Gewässer in Güteklasse II und besser ist von 47 Prozent im Jahr 1995 auf 65 Prozent im Jahr 2000 gestiegen.
Ein Wermutstropfen bleibe: Die Badegewässer, Flüsse und Seen Deutschlands sind zwar weitgehend sauberer geworden - sie müssten aber wieder ihre naturnahe Gestalt bekommen, damit sie als Lebensraum erhalten bleiben und funktionieren können. Bei 60 % der Oberflächengewässer und über 50 % des Grundwassers könne der angestrebte "gute Zustand" der europäischen Wasserrahmenrichtlinie voraussichtlich nur durch größere Anstrengungen erreicht werden. Für weitere 25 % der Oberflächengewässer ist das Erreichen dieses Zieles heute noch unsicher. Wichtigste Ursachen dafür sind erhebliche Veränderungen der Gewässermorphologie der Flüsse - etwa durch Begradigung oder Kanalisierung. Hinzu kommen bedeutende Nährstoffbelastungen für Seen und Küstengewässer, die überwiegend aus der Landwirtschaft stammen.
Entscheidend für die Badegewässerqualität sind hygienische Aspekte. Beim Baden ist der Mensch dem Wasser direkt ausgesetzt. Verschmutzungen des Wassers - zum Beispiel durch Krankheitserreger - können Erkrankungen der Badenden verursachen. Die noch gültige Badegewässerrichtlinie stammt aus dem Jahre 1976. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt: Die Richtlinie muss im Sinne des Verbraucherschutzes an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und an die Bedürfnisse der Praxis angepasst werden. Deshalb wird derzeit auf EU-Ebene eine neue Badegewässerrichtlinie diskutiert, die voraussichtlich Anfang 2006 in Kraft treten kann.
Die wichtigsten Regelungen sind: Neufestsetzung der Leit- und Grenzwerte für aussagekräftige mikrobiologische Parameter sowie die Festlegung schärferer Grenzwerte für Küstengewässer. Die Badegewässerbetreiber werden verpflichtet, Wasserverschmutzungen aktiv zu vermeiden oder zu beseitigen.
Deutschland hatte sich - vor allem für den Schutz der Gesundheit der Millionen Touristen, die jährlich europäische Strände aufsuchen - für strengere Grenzwerte eingesetzt, diese aber nur für Küstengewässer durchsetzen können. Das Ziel bleibt: Krankheitserreger - zum Beispiel aus Abwassereinleitungen - dürfen nicht in Badegewässer gelangen. Neben der hygienischen Qualität der Badegewässer werden in den kommenden Jahren die ökologische und chemische Qualität der Gewässer intensiver überwacht und überprüft, um mit hoher Kosteneffizienz und größtmöglichem Erfolg die in der europäischen Wasserrichtlinie geforderten Umweltziele zu erreichen.