Bisher lasse die bayerische Bauordnung den gewählten Kommunalpolitikern keinen echten Entscheidungsspielraum, da Sendemasten bis zu einer Höhe von 10 Metern genehmigungsfrei sind. Dies soll in diesem Jahr durch ein Volksbegehren geändert werden. Sendeanlagen sollen künftig nach dem Vorsorgeprinzip nicht in Wohngebieten, bei Kindergärten und Schulen, sondern an unproblematischeren Standorten errichtet werden können. Um dies zu erreichen, müsse eine Genehmigungspflicht für Sendemasten in der Bayerischen Bauordnung und die Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsprogramm verankert werden.
Die 14-tägige Eintragungszeit dauert noch bis Montag. Innerhalb dieser vom Innenministerium festgelegten Zeit müssen sich 10 Prozent aller bayerischen Wähler bei ihren Gemeinden in dort ausliegende Listen eintragen. Das sind etwa 920.000 Bürgerinnen und Bürger. An dieser hohen Hürde scheitern viele Volksbegehren, weil die gesamte öffentliche Bekanntmachung von den Initiatoren selbst organisiert werden muss.
Wenn sich 10 Prozent aller Bürger während der 14 Tage eintragen sollten, kommt es an einem ebenfalls vom Innenministerium festgelegten Termin zum Volksentscheid. Dafür werden dann wie bei Wahlen von der Gemeinde Mitteilungen verschickt. Weil auf Bundesebene ein Volksbegehren nicht möglich ist, bleibt der Initiative nur der zweitbeste Weg: Mit einem Volksbegehren in Bayern öffentliche Genehmigungsverfahren mit Nachbarschaftsbeteiligung bei der Auswahl der Sendemastenstandorte erreichen.
Das Volksbegehren richte sich nicht grundsätzlich gegen Mobilfunk. Unbestreitbar habe dieser auch positive Seiten. Doch die Standorte für Sendeanlagen müssten sorgfältiger ausgewählt werden. Nicht die geringsten Kosten dürften ausschlaggebend für die Standortauswahl sein, sondern eine möglichst große Gesundheitsverträglichkeit.