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Keine Privatisierung von Genen und Tradition

Kampf gegen Biopiraterie an Cupuaçu-Frucht erfolgreich

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Die amazonische Cupuaçu-Frucht wird nicht patentiert und darf wieder beim Namen genannt werden. Dies meldet die "BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie" am Freitag. Das Europäische Markenamt habe die Marken-Eintragung des Namens "Cupuaçu" gelöscht und das Europäische Patentamt die Patentanmeldung auf die Verarbeitung der Fruchtkerne der Cupuaçu zu schokoladeähnlicher "Cupulate" für hinfällig erklärt.


Die BUKO-Kampagne schreibt, das japanische Unternehmen "Asahi Foods" habe sich den Namen der traditionellen amazonischen Frucht "Cupuaçu" in Europa, den USA und Japan als Markennamen zur alleinigen kommerziellen Verwendung eintragen lassen. Gleichzeitig habe der Konzern beim Europäischen und beim Japanischen Patentamt Patentschutz für die Verarbeitung des ölhaltigen Samens zu Cupulate beantragt.

Die Aktionen der "BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie" und ihrer Kooperationspartner gegen Biopiraterie seien "nun endlich von Erfolg gekrönt", schreibt die Initiative. Damit könne der Fruchtname wieder für Produkte aus Cupuaçu verwendet werden, die von Kleinbetrieben im Amazonasgebiet hergestellt und über Weltläden vertrieben werden. Außerdem könne die Herstellung und der Vertrieb von Cupulate ins Auge gefasst werden.

Schon vor zwei Jahren habe die BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie den Fall "Cupuaçu" in Deutschland bekannt gemacht. Laut Selbstdarstellung übergab sie im Oktober 2003 dem Europäischen Patentamt einen Einwand gegen die Erteilung des Patentes mit über 5000 Unterschriften aus Deutschland und Brasilien. Außerdem habe die Kampagne von Asahi die Rücknahme der Registrierung von "Cupuaçu" als Markenname beim Europäischen Markenamt gefordert. Sie habe damit den Löschungsantrag der brasilianischen Regierung unterstützt. Im April diesen Jahres habe die Kampagne erneut rund 2000 Unterschriften übersandt.

Die Kampagne schreibt: "Anfang des Jahres erklärte das Europäische Patentamt den Patentantrag auf 'Cupulate' für unzureichend. Es beanstandete diverse Mängel, die zur Zurückweisung der Patentanmeldung führen, sollte der Antrag nicht binnen vier Monaten nachgebessert werden." Ebenso habe Mitte Februar das Europäische Markenamt in Alicante die Nichtigkeit der Marke "Cupuaçu" erklärt und der Firma eine Frist von zwei Monaten zum Einspruch gesetzt. Beide Fristen seien nun abgelaufen und damit sind die Nichtigkeitserklärungen gültig.

Laut der BUKO-Kampagne sei mit den jüngsten Entscheidungen der europäischen Behörden sei zwar das Kapitel "Biopiraterie an Cupuaçu" abgeschlossen, der Streit gegen die Privatisierung genetischer Ressourcen und einheimischen Wissens werde jedoch auch nach Abschluss des Falles "Cupuaçu" weitergehen müssen.

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