Das BMU spricht auf seiner Internetseite von "Millionen von Menschen" die sich durch Fluglärm belästigt fühlten. Bundesweit sei es jeder drtte. Das Gesetz sei bis jetzt seit seiner Schaffung 1971 nahezu unverändert geblieben.
Nach Informationen des BMU wurden die Grenzwerte von 75 Dezibel um 10 Dezibel gesenkt und liegen nun bei erlaubten Höchtwerten von 65 Dezibel am Tag. Eine Reduzierung um 10 Dezibel entspricht der Halbierung der Lautstärke. Laut BMU seien erstmals auch Nachtgrenzwerte für Flughäfen mit "relevantem Nachtflugbetrieb" festgelegt worden. Diese lägen bei 55 Dezibel. Das BMU schrieb, künftig würden wesentlich mehr Menschen in der Umgebung der größeren Verkehrs- und Militärflughäfen Ansprüche auf Schallschutz erhalten. Außerdem würde der Neubau von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen im lärmbelasteten Umland eingeschränkt. Dies geschehe, um dem Entstehen künftiger Lärmkonflikte vorzubeugen.
Der BUND hält maximale Lärmwerte von 55 Dezibel am Tage und 45 Dezibel in der Nacht für erforderlich. Die Novellierung des Fluglärmgesetzes sei jedoch ein wichtiger Schritt, um die Anwohner besser vor Fluglärm zu schützen.
Der BUND-Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm sagte, in den letzten Jahren hätten die Flugbewegungen im Luftraum über Deutschland enorm zugenommen. Die "vielen Billigflieger" hätten diesen Trend noch einmal angeheizt. "Flugzeuge starten und landen heute im Minutentakt. Mit dem neuen Fluglärmgesetz wird aber kein einziger Flughafen leiser." Lärmgeplagte Anwohner sollten nun Schallschutzfenster bekommen, an der Lärmquelle ändere sich jedoch nichts. Hier müsse der Gesetzgeber entschieden nachbessern.
Ein weiterer schwerer Mangel des Gesetzes sah der BUND im Fehlen von Nachtflugverboten. Es "fehle zudem jeder Ansatz" für eine aktive Lärmschutzpolitik, die den Fluglärm effektiv begrenzen könne. Dies hätte auch einen Innovationsschub für lärmärmere Flugzeuge auslösen können, so die Umweltschützer. Zudem dürften die Anwohner von Flughäfen erst nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren ihr Recht auf Ruheschutz durchsetzen. Die Festlegung einer derart langen Frist helfe nicht, die bereits bestehenden Gesundheitsrisiken durch Fluglärm zu mindern.
Der BUND kritisierte auch, dass die schärferen Grenzwerte für neu- oder wesentlich ausgebaute Flughäfen erst ab 2010 gälten. Damit habe Verkehrsminister Manfred Stolpe der Flughafenlobby nachgeben. Dies sei mit dem Ziel geschehen, den größten deutschen Flughafen (Frankfurt) von den Auswirkungen des Gesetzes befreien.
Der BUND sprach von Prognosen, nach denen sich der Flugverkehr in den nächsten zwei Jahrzehnten verdoppeln würde. Es sei demnach zu befürchten, dass Gesundheitsschäden durch Fluglärm weiter zunähmen. Bereits in der Vergangenheit seien die Lärmpegel an großen deutschen Flughäfen stetig gestiegen. Das Lärmproblem werde außerdem durch die Subventionspraxis beim Neu- und Ausbau von Flughäfen und durch die fehlende Besteuerung des Flugbenzins verschärft. Zwar sei heute das einzelne Flugzeug auf Grund des technischen Fortschrittes etwas weniger laut, dies werde jedoch durch die rasante Zunahme des Flugverkehrs konterkariert.