Nach der Wiedervereinigung wurde bei der Umstellung der Ostrenten nach westdeutschem Recht die Differenz zwischen bisher gezahlter Ostrente und Westrente durch so genannte Auffüllbeträge ausgeglichen. Diese wurden allerdings bei Rentenerhöhungen nicht ebenfalls gesteigert, also nicht dynamisiert. Vielmehr wurden sie seit 1996 sogar mit jeder Rentenerhöhung verrechnet, was zum Abschmelzen der Auffüllbeträge führte. Die Betroffenen erhielten damit trotz steigender Grundrente über Jahre hinweg letztlich keine höhere Rente.
Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber damit "eine Regelung getroffen, die die Bestandsrenten im Rahmen des Systemwechsels in behutsamer Weise an das neue Recht heranführt". Der Gesetzgeber sei nicht gehalten gewesen, den ostdeutschen Rentnern "die strukturellen Vorteile der Sozialversicherung der DDR zu erhalten und zugleich die Vorteile des gesamtdeutschen Rentenversicherungsrechts zugute kommen zu lassen".
Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts enthielten zunächst etwa 2,5 Millionen der umgewerteten Renten einen Auffüllbetrag. Dessen monatlicher Durchschnittswert habe 241,55 D-Mark (rund 123,5 Euro) betragen. Im Jahr 2001 seien noch rund 850.000 Renten mit Auffüllbeträgen gezahlt worden. Deren Durchschnittswert habe rund 75 Euro monatlich betragen.
Der ehemalige Chef der Deutschen Börse AG, Werner Seifert, erhält laut "Frankfurter Allgemeiner Zeitung" eine Abfindung von mehr als 10 Millionen Euro.