DIE Internet-Zeitung
Europäische Verfassung

Französische Journalisten prangern Propaganda für Verfassungsreferendum an

Am

Einige Wochen vor dem Referendum über die europäische Verfassung veröffentlichte eine Gruppe französischer Journalisten einen Aufruf, in dem sie sich gegen die ihrer Meinung nach einseitige Propaganda für ein Ja zur EU-Verfassung beim Referendum am 29. Mai wenden. Darin heißt es: "In unserer Eigenschaft als Journalisten können wir nicht länger die einseitige Unterstützung der Kampagne für das Referendum am 29. Mai 2005 auf unseren Sendern ignorieren. Angesichts des Mangels an Objektivität und der Dauerberieselung für das OUI (Ja), welche unter dem Vorwand der Pädagogik auf unseren öffentlichen Sendern genauso wie auf den privaten Sendern dazu beitragen, den Berufsstand der Journalisten zu diskreditieren, erhebt sich mehr und mehr Entrüstung."


Die Unterzeichner fordern eine ausgewogene Berichterstattung. Zur EU-Verfassung Auch Argumente gegen sie müssten vollständig in den Medien wiedergegeben werden. Unter anderem zeige die Ausstrahlung der Sendung "Arrêt sur images" auf "France 5" vom 10. April 2005, dass sich auf allen Kanälen das Verhältnis der Fernsehsendungen über den europäischen Verfassungsvertrag zwischen dem 1. Januar und dem 31. März wie folgt aufteile: 71 Prozent für ein Ja zur Verfassung und nur 29 Prozent für ein Nein.

So seien dem französischen Präsidenten zwei volle Stunden unentgeltliche Sendezeit gegeben worden, in denen er für die Verfassung argumentierte. Normalerweise interveniere der CSA [Conseil supérieur de l’audiovisue - Der Aufsichtsrat der Audiovisuellen Medien, d.Ü.], um das Gleichgewicht bei Kampagnen aufrechtzuerhalten. Derzeit aber schweige er. "Was die Ausstrahlung der Debatte betrifft, grenzt die Einseitigkeit zugunsten des OUI (Ja) an Propaganda.", heißt es im Aufruf der Journalisten.

"Wenngleich Persönlichkeiten des Fernsehens, sind wir jedoch zugleich auch Bürger. In dieser Eigenschaft nehmen wir uns heraus, zu behaupten, dass wir uns nicht mehr wiedererkennen in dieser offensichtlich einstimmigen Unterstützung der Verfassung seitens der Medien. Wir stellen weiterhin fest, dass der Text, den man uns zur Abstimmung vorlegt, das Recht auf Information nicht garantiert", schreiben die Redakteure.

Als Beleg führen sie verschiedene Paragrafen der Europäischen Verfassung an: · "Die Europäische Zentralbank ist nicht verpflichtet, sich mit ihren Entscheidungen an die Öffentlichkeit zu wenden (Art. III 190)", "Der Europäische Rat ist nicht gehalten, seine Empfehlungen zu veröffentlichen, die er an einen Staat richtet, der sich im öffentlichen Defizit befindet. (Art. III 184)", "Der Europäische Rat ist nicht verpflichtet, die Sanktionen zu veröffentlichen, die er an einen Staat richtet, dessen ökonomische Politik nicht mit der Gesamtorientierung der ökonomischen Politik der Europäischen Union übereinstimmt (Art. III 179)".

Bedenklich seien ebenfalls Artikel im militärischen Bereich: "Im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik" im Fall der Krise ist keine Garantie des Zugangs auf Information für Journalisten festgeschrieben.", deshalb erscheint es den Unterzeichnern unmöglich, ihre Überzeugung und Verpflichtung gegenüber der Demokratie und gegenüber einer umfassenden, pluralistischen Information zu verschweigen.

Erstunterzeichnende: Jacques COTTA (Grand Reporteur, France 2) , Jean Marc SURCIN (Grand Reporteur, France 2) , Vincent MAILLARD (Grand Reporteur, France 2) , Lionel THOMPSON (Grand reporteur, Radio France) , Jean François TEALDI (Grand reporteur, France3) , Pierre NICOLAS (Grand reporteur, France3) , Jacques RICAU (Radio France) , Antoine DENECHERE (journaliste, Radio France) , Jean Régis RAMSAMY (Journaliste, RFO La Réunion) , Gabrielle LORNE (Grand reporteur, RFO) , Marcel TRILLAT (Grand reporteur, France2) , Gwenael RIHET (Journaliste, France3) , François SAUTEREY (Président du réseau associatif et syndical) , Patricia CHALUMEAU (Documentaliste, France 3) , Patrick THERET (Journaliste, France 2).

Auswahl an Beiträgen zu den Stichworten