20 Cent pro Bürger jährlich Die Richtlinie verpflichtet Städte und Gemeinden, für Ballungsräume und Hauptverkehrswege Lärmkarten und Lärmminderungspläne aufzustellen. Der Deutsche Arbeitsring für Lärmbekämpfung (DAL) errechnete die Gesamtkosten für das Vorhaben auf etwa 120 Millionen Euro, eine Zahl, die aus dem Bundesumweltministerium bestätigt wurde. Da die Maßnahmen bis 2013 abschließend umgesetzt sein müssen, schrieb der DAL: "Das sind pro Bundesbürger in den kommenden acht Jahren 20 Cent jährlich für eine leisere Umwelt."
16 Gesetze statt eins
Die in der EU beschlossenen Maßnahmen wurden im Februar 2004 in einem Gesetzentwurf für Deutschland zusammengefasst. Diesem Entwurf hat der Bundestag im Oktober 2004 mit leichten Änderungen mehrheitlich zugestimmt. Das Gesetz benötigt aber die Zustimmung des Bundesrates um in Kraft treten zu können. Vor dem Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag konnte bis jetzt keine Einigung über die Aufteilung der Kosten erreicht werden. Wenn der nächste Vermittlungsversuch am 15. Juni scheitert und keine weitere Vertagung beantragt wird werden die Bundesländer die EU-Richtlinie einzeln umsetzen müssen. "Das bedeutet 16 Gesetze statt ein bundesweit geltendes Gesetz", fasste der DAL zusammen. Dies koste zusätzliches Geld und hinzu kämen gegebenenfalls noch EU-Strafen für die verspätete Umsetzung in nationales Recht. Es sei sinnvoller, diese Gelder für die Lärmminderung in Deutschland einzusetzen "als nutzlos nach Brüssel zu überweisen."
Gerhard Timm, Bundesgeschäftsführer des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland BUND, forderte: "Bund und Länder müssen aufhören, auf Kosten unserer Gesundheit parteipolitische Spielchen zu treiben." Die Umsetzung der Lärmrichtlinie dürfe nicht länger blockiert werden. Städte und Kommunen, Bund und Länder müssten gemeinsam Maßnahmen ergreifen, um die Lärmbelastungen der Bürger zu senken. Nach Ansicht des BUND gehören dazu unter anderem Geschwindigkeitsbegrenzungen an extrem belasteten Straßen und schärfere Lärmgrenzwerte für alle Fahrzeugtypen.
Verkehrsclub: Öffentlichkeit hat Mitbestimmungsrecht Der Verkehrsclub Deutschland VCD wies auf das in der Richtlinie verankerte Mitbestimmungsrecht der Bürger bei der Gesetzgebung hin. Der Verband zitierte die Umgebungslärmrichtlinie: "Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Aktionspläne gehört wird, dass sie rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhält, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Aktionspläne mitzuwirken, dass die Ergebnisse dieser Mitwirkung berücksichtigt werden und dass die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen unterrichtet wird. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Mitwirkung der Öffentlichkeit vorzusehen."
DAL: "Wie beim Feinstaub" Für den DAL ist der Ablauf beim Lärmschutz vergleichbar mit dem der Feinstaubminderung. "Findet der Vermittlungsausschuss keinen Kompromiss, wird dem verheerenden Debakel um die Luftreinhaltung bald ein Lärmdebakel in ähnlicher Größenordnung folgen. Das käme einer Bankrotterklärung der deutschen Umweltpolitik gleich."
Bundesumweltministerium: "Verwaltungsstruktur"
Aus dem Bundesumweltministerium hieß es, hauptsächlich "die kleinen" der EU-Mitgliedsstaaten hätten die Richtlinie bereits umgesetzt. "Die großen" wie Frankreich, Spanien und Großbritannien hätten dies auch noch nicht geschafft. Dies liege vor allem daran, dass die kleineren Staaten keine "so ausgeprägte Verwaltungsstruktur" betrieben.