Dabei gehe es nicht um die Förderung bestimmter Techniken, sondern um die Förderung aller Pkw, die bestimmte Grenzwerte einhalten. Bei Neuwagen seien die Anreize auf die von der EU-Kommission vorgeschlagene EURO-V-Abgasnorm mit einem Partikel-Grenzwert von fünf Milligramm pro Kilometer ausgerichtet, sagte die SPD-Politikerin. Dabei handele es sich einerseits um eine befristete Steuerbefreiung in Höhe von 350 Euro und zum anderen um einen Zuschlag von 20 Prozent bei geringer Partikelminderung ab Anfang 2008. Bei der Nachrüstung von Altfahrzeugen sei eine befristete Steuerbefreiung von bis zu 250 Euro vorgesehen.
Hendricks bezifferte die Höhe der Steuerbefreiungen für den Förderzeitraum 2006/2007 auf insgesamt 1,2 Milliarden Euro. Darin eingezogen sind auch Pkw, die in diesem Jahr erstmals zugelassen oder nachgerüstet werden. Die Kfz-Steuer fällt in die Zuständigkeit der Länder. Die SPD-Politikerin appellierte an die Länder, "konstruktiv" zum Gelingen des Gesetzesvorhaben beizutragen. Sie verwies darauf, dass die Länder "vergleichsweise höhere Einnahmen" bei der Kfz-Steuer aus der "stetigen Zunahme des Anteils von Diesel-Pkw" erhielten.
Der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie, Bernd Gottschalk, sagte, Bund und Länder dürften eine Einigung über die Finanzierung der Förderung jetzt nicht "auf die lange Bank" schieben. Es dürfe aber keine Strafsteuer für Pkw ohne Filter geben, da dies "neuer Gegenwind" für die "noch immer schwache Automobilindustrie" im Land wäre.
Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, kritisierte den Entwurf als "unzureichend und phantasielos". Mit der Minimalförderung von 250 Euro pro Altfahrzeug, von denen es auf deutschen Straßen sieben Millionen gebe, laufe der Vorschlag an der Kostenrealität bei der Nachrüstung vollkommen vorbei. Der Kabinettsbeschluss enthalte zudem kein erkennbares Angebot an die Bundesländer, den Finanzierungsstreit zu beenden. Die Bundestagsfraktionen seien jetzt gefragt, eine "sachgerechte Bonus-Malus-Regelung" zu verabschieden.