"Damit verhindern sie nicht nur eine weltweite Regelung, sondern gefährden auch die bei uns geltende Kennzeichnungspflicht", sagte Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Die USA hätten gedroht, diese wegen unzulässiger Handelsbeschränkung vor der Welthandelsorganisation (WTO) anzufechten.
Der vorliegende Entwurf sieht laut Verbraucherzentrale keine einheitliche Regelung zur Gentechnik-Kennzeichnung vor, sondern beschreibt verschiedene, unterschiedlich weit gehende Kennzeichnungsmöglichkeiten, die von den Mitgliedsstaaten angewandt werden können. Kaum umstritten seien dabei Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, die sich durch den Einsatz von Gentechnik deutlich von konventionellen Lebensmitteln unterscheiden, beispielsweise durch eine veränderte Zusammensetzung oder einen anderen Nährwert.
Umstritten seien aber Kennzeichnungspflichten für Produkte, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt wurden oder GVO-Zutaten enthalten, ansonsten jedoch die gleichen Merkmale wie konventionelle Produkte aufwiesen. Als Beispiel nannte die Verbraucherzentrale Maisgebäck, Sojaöl und Cornflakes.