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Kennzeichnungspflicht

Hessisches Landeslabor hat gentechnisch verändertes Soja entdeckt

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Das Hessische Landeslabor hat vier Hackfleischdönerspieße auf gentechnische Veränderung untersucht. Dabei sei festgestellt worden, dass die Döner ein in der EU zugelassenes gentechnisch verändertes Sojaprotein enthalten, welches jedoch vorschriftswidrig nicht gekennzeichnet war. Der Hersteller dieser Hackfleischdöner hat neben hessischen Betrieben auch Firmen in anderen Bundesländern sowie in den Niederlanden und Belgien beliefert, teilte Verbraucherschutzstaatssekretär Karl-Winfried Seif mit.


Das Hessische Verbraucherschutzministerium hat die Lieferlisten der beanstandeten Erzeugnisse eigenen Angaben zufolge an die anderen Bundesländer und an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übermittelt, welches diese Beanstandung in die betroffenen Mitgliedstaaten kommuniziert hat. Diese Informationen seien zeitgleich allen übrigen hessischen Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung nachrichtlich übersandt worden.

Weiterhin sei angeordnet worden, dass der Hersteller die beanstandeten Erzeugnisse nur noch bei gesetzeskonformer Kennzeichnung in den Verkehr bringen dürfe. Der Hersteller wurde dazu verpflichtet, "seinen Kunden schriftlich mitzuteilen, dass die Verwendung des gentechnisch veränderten Sojaproteins kenntlich gemacht werden muss", so Staatssekretär Karl-Winfried Seif.

Er betonte, dass die festgestellte gentechnisch veränderte Soja in der EU zugelassen sei. Nach Auffassung des Staatssekretärs handelt es sich "daher" nicht um eine gesundheitliche Gefahr. Die Beanstandung beruhe ausschließlich auf einer mangelnden Kennzeichnung.

Es sei "davon auszugehen", dass das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Offenbach-Land die Angelegenheit an die zuständige Staatsanwaltschaft abgebe, um zu überprüfen, ob eine Straftat vorliege oder nicht. "Dieser Verstoß ist im Falle einer vorsätzlichen Begehung eine Straftat und wird durch die Staatsanwaltschaft verfolgt", heißt es.

Im Falle der Fahrlässigkeit handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belegt werden könne.

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