Da es kaum eine wirtschaftspolitische Maßnahme ohne Missbrauchs- und Mitnahmeeffekte gebe, sei zur Beurteilung der Wirksamkeit vor allem wichtig, ob der Nettonutzen einer Maßnahme unter Berücksichtigung dieser Effekte positiv sei, schreiben die Autoren der Studie. Für die Gruppe der Arbeitslosen, die einen Gutschein erhalten haben, scheine auf der individuellen Ebene ein positiver Nettonutzen vorzuliegen. Allerdings gebe es Hinweise auf Substitutionseffekte: Durch den Vermittlungsgutschein erhält zwar ein Arbeitsloser einen neuen Job, sonst hätte aber ein anderer Arbeitsloser diesen Job bekommen. Genaue Ergebnisse gebe es allerdings zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht.
Die Einführung der Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose und die Aufhebung der Erlaubnispflicht für private Arbeitsvermittler im Frühjahr 2002 sollte den Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlern fördern. Derzeit haben Vermittlungsgutscheine kaum eine Bedeutung. Lediglich bei 1,1 Prozent aller Arbeitsaufnahmen aus der Arbeitslosigkeit - im Westen 0,6 Prozent, im Osten 1,9 Prozent - wird ein Gutschein eingelöst. Allerdings hätten sich diese Quoten seit der Einführung des Vermittlungsgutscheins kontinuierlich erhöht, betonten die Arbeitsmarktforscher. Dies könne ein Indiz dafür sein, dass ein arbeitsmarkpolitisches Instrument Zeit für seine Entfaltung benötige.
Bis Ende 2004 wurden insgesamt 1,403 Millionen Vermittlungsgutscheine an Arbeitslose ausgegeben. In diesem Zeitraum wurden 102.580 Gutscheine wegen erfolgreicher Vermittlung eingelöst. Die Einlösequote an allen ausgegebenen Vermittlungsgutscheinen liegt bei 7,3 Prozent. Ausgabe und Einlösung der Gutscheine können aber zeitlich so weit auseinander fallen, dass diese Quote nach Ansicht des Instituts wenig Aussagekraft hat. Nur auf der Personenebene ließen sich Ausgabe und Einlösung zuverlässig kontrollieren. Danach liegt die Einlösequote für den Zeitraum Mai bis September 2003 zwischen 9 und 10 Prozent.