Das Bundesumweltministerium (BMU) erklärte, die Folgen der Waldvernichtung seien "für die Natur verheerend". In besonderem Maße betroffen seien auch die Menschen, die in und mit diesen Urwäldern leben. Trittin betonte: "Ein besonderes Anliegen ist es mir, an die Menschen zu denken, die bedroht oder sogar ermordet wurden, weil sie sich für den Erhalt der Urwälder und gegen illegale Machenschaften einsetzen."
Obwohl die Bedrohung für die Wälder und ihre biologische Vielfalt "allgemein bekannt" sei und "eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit" geniesse, setze sich der Waldverlust nahezu ungebremst fort, so das BMU. Eine wesentliche Ursache sei der illegale Holzeinschlag. Nach Schätzungen betrage der illegale Holzeinschlag beispielsweise in Brasilien 80 Prozent, in Indonesien 73 Prozent und in Russland 20 bis 30 Prozent. Der WWF ergänzte, nach seinen Schätzungen hätten im Jahr 2000 etwa fünf Prozent der deutschen Holzimporte aus illegalen Quellen gestammt. Wenn das Gesetz verabschiedet würde, übernehme Deutschland "als wichtiges Konsumentenland endlich Verantwortung" für die verbliebenen Urwälder, lobte WWF-Waldexpertin Nina Griesshammer.
Das BMU erklärte, der vorgelegte Gesetzentwurf räume dem Holzhandel und anderen Betroffenen "bewusst ein großes Maß an Flexibilität ein, um das Gesetz wirtschaftlich effizient umzusetzen." Ohne ein Nachweissystem vom Einschlag bis zum Verkauf in Deutschland gehe es aber nicht, betonte Trittin.
Der WWF beklagte trotz des Lobes noch Mängel im vorgeschlagenen Prüfverfahren. So könne ein Unternehmen die Legalitätsprüfung umgehen, indem es behaupte, das importierte Holz stamme nicht aus Urwäldern. Auch die Unabhängigkeit der Prüfstellen, die den Unternehmen die legale Herkunft der Hölzer bestätigen, sei durch den Entwurf nicht gesichert. Das Gesetz fordere zudem nur von solchen Unternehmen Nachweise, die mehr als 100.000 Euro im Jahr umsetzen. Dadurch könne, so fürchtete der WWF, ein Anbieter durch die geschickte Aufteilung seines Betriebes eine Prüfung umgehen.
Auch der WWF betonte die Wichtigkeit der Kontrolle der gesamten Handelskette vom "Holzfäller bis zum Möbelgeschäft". Die Umweltschutzorganisation empfahl Trittin, sich bei der Kontrolle der Handelskette an den erprobten Kriterien des Ökosiegels FSC ("Forest Stewardship Council") zu orientieren. Das vorgeschlagene Bußgeld in Höhe von maximal 50.000 Euro für Verstöße gegen das Urwaldschutzgesetz müsse außerdem deutlich angehoben werden. Nur so könnten uneinsichtige Unternehmen wirksam abgeschreckt werden.