Der Vertreter des Außenministeriums reagierte auf eine Frage von Bundesverfassungsrichter Siegfried Broß, der wissen wollte, ob sich die Bundesregierung vor Einführung des Europäischen Haftbefehls in Deutschland "Informationen über die Haftbedingungen in anderen Staaten verschafft" habe. Läufer sagte, es gebe im Auswärtigen Amt lediglich eine "fortlaufende Berichterstattung über Haftanstalten" innerhalb der Europäischen Union, wenn dort Deutsche inhaftiert seien. Im "Einzelfall" gebe es von Seiten des Auswärtigen Amts auch eine "Einwirkung" auf Haftbedingungen.
Der Zweite Senat prüft, ob der EU-Haftbefehl mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach dem seit August 2004 geltenden deutschen "Europäischen Haftbefehlsgesetz" dürfen auch deutsche Staatsbürger an andere EU-Mitgliedsstaaten ausgeliefert werden, wenn dort ein richterlicher Haftbefehl gegen sie vorliegt und die vorgeworfene Tat einen Auslandsbezug hat.
Anlass der Anhörung, die am Mittwoch begonnen hatte, ist die Verfassungsbeschwerde des terrorverdächtigen Deutsch-Syrers Mamoun Darkazanli. Das Verfassungsgericht hatte im November 2004 die Auslieferung des damals 46-jährigen Hamburger Kaufmanns an Spanien vorerst gestoppt. Ein Urteil wird binnen sechs Wochen erwartet.