Lmrabet hatte nach Auskunft von ROG im Januar dieses Jahres gegenüber der regionalen Wochenzeitung "Al-Moustakil" eine Bevölkerungsgruppe namens "Sahauris" als Flüchtlinge nach UN-Kriterien bezeichnet. Die Sahauris fordern in ihrem von Marokko besetzten Heimatland Westsahara einen eigenen Staat, erläuterte ROG.
Während des Verfahrens gegen Lmrabet kam es nach Erkenntnissen von ROG zu "zahlreichen Unregelmäßigkeiten". So habe Lmrabets Anwalt kein Plädoyer halten dürfen, da Lmrabet nicht anwesend gewesen sei. Für dieses Verbot habe jedoch "jegliche gesetzliche Grundlage" gefehlt. Ebenso seien fünf Prozess-Beobachter nicht zugelassen worden, unter ihnen unabhängige Journalisten und ein Vertreter von amnesty international. Auch die Klage sei laut Lmrabets Anwalt Jamai gar nicht zulässig gewesen. Eine Privatperson habe Lmrabet wegen Verleumdung des Staates vor Gericht gebracht. Dies hätte aber nur ein Staatsanwalt anklagen dürfen. Jamai habe angekündigt in Berufung gehen zu wollen.
ROG meldete, Ali Lmrabet sei als Herausgeber der Zeitungen "Demain Magazine" und "Douman" bereits im Mai 2003 zu vier Jahren Haft wegen Beleidigung des Königs verurteilt worden. Im Januar 2004 habe König Mohammed VI ihn begnadigt.
Reporter ohne Grenzen zeichnete Lmrabet im Dezember 2004 mit dem jährlichen Menschenrechtspreis der Organisation aus.
Auf der Rangliste von Reporter ohne Grenzen zur weltweiten Situation der Pressefreiheit liegt Marokko auf Rang 126 von 167 untersuchten Ländern.