Der Wettbewerb wird vom Land Berlin im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland und in Abstimmung mit der Initiative und dem LSVD ausgelobt. Damit wird ein Beschluss des Deutschen Bundestages vom Dezember 2003 umgesetzt. Das zweitägige Kolloquium diente der inhaltlichen Vorbereitung des Wettbewerbes, der
noch in diesem Jahr entschieden werden soll. Rund hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Kunst und Kunstwissenschaft, aus Politik, Geschichtsinitiativen und Geschichtswissenschaft sowie aus der Schwulen- und Lesbenbewegung informierten sich über den neuesten Forschungsstand zur nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung und berieten über die Bedeutung des geplanten Gedenkorts für die Bundesrepublik Deutschland.
Erörtert wurde die Einbettung in die Denkmals- und Stadtlandschaft im Zentrum von Berlin und das Verhältnis zu den authentischen Orten der Verfolgung wie beispielsweise der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen. Mit dem Kolloquium sei ein guter inhaltlicher Start in den Wettbewerb gelungen, sagten Dworek und Eckert. Jetzt seien die rund 30 Künstlerinnen und Künstler, die am Wettbewerb teilnehmen, am Zuge, dem Gedenken an die verfolgten Homosexuellen Ausdruck zu verleihen.
Das Denkmal soll nach dem Beschluss des Bundestages die verfolgten und ermordeten Opfer ehren, die Erinnerung an das Unrecht wach halten und ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen.