"In der Fühl-Box kann man unter anderem ein Haus ertasten. Erraten Sie für welches europäische Grundrecht das steht?", heißt es weiter in einer Pressemitteilung der Bundesregierung. "Ja, richtig: Es symbolisiert die in der europäischen Verfassung verbriefte Achtung des Privatlebens und der Familie. Oder, wie Artikel II-67 es ausdrückt: 'Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation'.
Auch das Spielen komme nicht zu kurz. Wie der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg und Europa-Staatsminister Hans Martin Bury könnten die Bürgerinnen und Bürger ihr Wissen über die EU-Länder unter Beweis stellen, indem sie aus 16 Tafeln jeweils vier Symbole eines Mitgliedstaates erkennen und richtig zuordnen. "Und etwas zu gewinnen gibt es natürlich auch: Ein Quiz mit vielen neuen Fragen zur EU."
Für "harte Fakten" sollen vornehmlich "Informationsbroschüren" sorgen, nicht aber der Verfassungsentwurf selbst. Die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger über die EU-Verfassung gingen zwar "weit auseinander". Einig seien sich aber fast alle in einem: "die EU ist seit vielen, vielen Jahren ein Garant für den Frieden in Europa."
Friedenspolitische Organisationen rechnen damit, dass dies künftig anders werden könnte. Besonders heikel sei aus friedenspolitischer Sicht die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu fortwährender Auf- und Weiterrüstung. Sie verweisen auf Artikel I-41 des Verfassungsentwurfs, in dem es heißt: "Die EU-Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern". Ein eigenes Rüstungsamt solle diese Aufrüstungspflicht kontrollieren und die "industriellen und technologischen Grundlagen" der Rüstungsindustrie fördern. In der Kritik einer im März gestarteten Kampagne unter dem Motto "Europa in schlechter Verfassung" steht außerdem die Ermächtigung zu weltweiten Kriegseinsätzen (Art. I-41, 1 und 5), die militärische Beistandsverpflichtung (Art. I-40,7) und der militärische Führungszirkel in der EU (Art. I-41,6; III-312).
Die Verfassung sei "neoliberal, undemokratisch und militaristisch", lautet die Kritik von Markus Pflüger von der "AG Frieden Trier". "Beispielsweise sollen der Öffentliche Dienst privatisiert und Ökologie dem Profit geopfert werden", meint er. Die Atomenergie werde "über den angehängten EURATOM-Vertrag weiterhin privilegiert".
Die Staats- und Regierungschefs haben die europäische Verfassung am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet. Bis Ende Oktober 2006 soll die Verfassung ratifiziert sein, um dann am 1. November in Kraft treten zu können. In Deutschland wird die EU-Verfassung voraussichtlich am 12. Mai im Deutschen Bundestag und am 27. Mai im Bundesrat beschlossen.
Die Inhalte des Verfassungsentwurfs sind weitgehend unbekannt. Globalisierungskritiker von attac behaupteten unlängst, dass oft noch nicht einmal die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wüssten, worüber sie im Mai abstimmen sollen.
Ein Referendum wie in den meisten anderen Ländern ist in Deutschland nicht geplant. In Frankreich wird befürchtet, dass der Verfassungsentwurf von der Bevölkerung per Referendum abgelehnt werden könnte. Um dies zu vermeiden, wurde kürzlich die EU-Dienstleistungsrichtlinie - zumindest verbal - entschärft. Nach den Verfassungsreferenden wolle man den Kern der geplanten Richtlinie dann doch verabschieden, spekulierten Medien unter Berufung auf Insider.